Am 16. März hat der niedersächsische Landtag das Wohnraumschutzgesetz verabschiedet. Künftig müssen Vermieter in Niedersachsen gewisse Mindeststandards bei ihren Mietwohnungen einhalten. So sollen Mieter vor überteuerten oder maroden Wohnungen geschützt werden. Bislang fehlte Kommunen die rechtliche Handhabe, um gegen Verstöße vorzugehen.
Das Gesetzt beinhaltet Regelungen für Sanitäranlagen, Strom, Wasser, Heizungsanlagen, Licht und Belüftung. Neben der Funktionstüchtigkeit der Wohnungsausstattung befassen sich die Regelungen auch mit der Belegungsdichte. Überbelegtem und überteuertem Wohnraum soll so effektiv entgegengewirkt werden.
Bei Nichteinhaltung kann die Kommune den Vermieter verpflichten, entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Regelungen vorzunehmen. Kommt dieser den Forderungen nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Zudem können Wohnungen auch für unbewohnbar erklärt werden. Der Vermieter ist dann gezwungen, die Mieter auf eigene Kosten adäquat unterzubringen.
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