Am 15. April wurde der umstrittene Berliner Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht gekippt und für nichtig erklärt. Nach Begründung der Richter habe der Bund das Mietpreisrecht im BGB abschließend geregelt, somit fehle dem Land Berlin die entsprechende Gesetzgebungskompetenz. In der Folge wurden zahlreiche Stimmen laut, einen bundeseinheitlichen Mietendeckel zu etablieren, der die bisherigen landeseigenen Regelungen vereinheitlichen soll. Fest steht: Die Wohnungspolitik, insbesondere die Mietpreispolitik, rückt vor dem Hintergrund des anstehenden Wahlkampfs vermehrt in den Fokus von Öffentlichkeit und Politik.
Die SPD plädiert für ein entsprechende Bundesgesetz, um Mieten zu senken. Auch die Linke ist für die Einführung eines bundesweiten Mietendeckels und legte am 21. April einen entsprechenden Antrag vor. Danach soll die Bundesregierung umgehend einen Gesetzentwurf vorbringen, der übermäßige Mietpreissteigerungen stoppt und Mieten in angespannten Wohnungsmärkten deckelt. Mieterhöhungen ohne entsprechende Wohnwertverbesserungen sollen somit innerhalb der kommenden sechs Jahre ausgeschlossen werden. Zudem solle die bisherige „Mietpreisbremse“ so geschärft und ausgestaltet werden, dass neue Mietverträge maximal in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete abgeschlossen werden dürfen.
Die CSU begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel. Horst Seehofer bezeichnete ihn baupolitisch als völlig falschen Weg. CDU-Politiker Peter Altmaier positionierte sich gegen neue Anläufe für Deckelungen und erklärt, mehr Wohnungen zu bauen, sei maßgeblich zielführender. Ob ein bundesweiter Mietendeckel überhaupt verfassungsrechtlich funktionieren würde, ist zudem noch fraglich.
Jan-Marco Luczak, Sprecher der CDU/CSU-Fraktion für Recht- und Verbraucherschutz sowie Vorsitzende der Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten, war Koordinator der abstrakten Normenkontrolle, die 284 Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP im Mai vergangenen Jahres angestrengt hatten (» der VDIV berichtete). Selten seien Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts so klar und eindeutig wie hier, sagte er zum Urteil und sprach von einem verlorenen Jahr für die Berliner Mieter. „Das Angebot an Mietwohnungen ist dramatisch eingebrochen, noch nie war es in Berlin so schwierig, eine Wohnung zu finden. Energetische Modernisierungen und altersgerechter Umbau haben kaum noch stattgefunden, auf Kosten des Klimas und älterer Menschen. Die Baugenehmigungszahlen sind deutlich zurückgegangen, weniger Neubau entsteht.“ Die Entscheidung aus Karlsruhe müsse ein Weckruf sein: „Wir müssen weg von Ideologie und dem Ausspielen von Vermietern und Mietern. Nicht gegeneinander, sondern nur im Miteinander können wir die Probleme steigender Mieten in den Griff bekommen. Deswegen brauchen wir ein breites Bündnis für mehr bezahlbaren Wohnraum. Alle müssen an einen Tisch, um eine radikale Entschlackung der Bauordnung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für mehr Wohnungen mit fairen Mieten hinzubekommen.“ Der Mietendeckel sei nur eine populistische Scheinlösung.
VDIV positioniert sich gegen Mietendeckel
Der VDIV Deutschland steht einem bundesweiten Mietendeckel kritisch gegenüber. Zwar ist eine Entspannung der Wohnungsmärkte dringend erforderlich, dies kann aber nicht nachhaltig durch eine Regulierung wie den Mietendeckel umgesetzt werden. Um eine Besserung zu erreichen, müsse das Wohnungsangebot weitläufig ausgebaut werden. Der VDIV schlägt dafür einen sinnvollen Dreiklang vor: Es muss mehr Bauland ausgewiesen und der Erwerb von Wohneigentum gezielt gefördert werden. Förderlich wäre außerdem, hohe Erwerbs- und Baunebenkosten zu senken. Zudem sollte bei der Einführung eines Mietendeckels an vermietende Wohnungseigentümer gedacht werden, die mit der Miete die Rückzahlung ihrer Kredite tilgen und mit ihrer Immobilie ihre Altersvorsorge absichern (» der VDIV berichtete).
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