Einbruchschutz: KfW führt gestaffelte Zuschüsse ein

Seit Ende 2015 gewährt die KfW-Bank Zuschüsse für den Einbau einbruchshemmender Maßnahmen. Das Programm ist stark nachgefragt. So wurden bis Ende Juni 2017 über 120.000 Wohneinheiten gefördert. Um die Attraktivität von kleinen Schutzmaßnahmen zu steigern, setzt die KfW ab sofort auf gestaffelte Zuschüsse.

Die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten werden nun mit 20 Prozent bezuschusst (vorher 10 Prozent). Für zusätzliche Kosten, die mehr als 1.000 Euro umfassen, wird auch weiterhin ein Zuschuss von 10 Prozent gewährt. Die gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude. Anträge müssen wie bisher auch vor Vorhabensbeginn eingereicht werden. Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 500 Euro, max. sind 15.000 Euro förderfähig. „Bereits mit geringen Beiträgen können Eigentümer und Mieter ihre Wohnungen und Häuser gegen Einbruch sinnvoll schützen. Dies wird nun auch durch die gestaffelte Zuschussregelung betont”, so Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglieder der KfW Bankengruppe.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular