In seiner Sitzung am 3. November beschloss der Deutsche Bundesrat eine Gesetzesinitiative, die es dem Bund ermöglichen soll, eigene Flächen kostengünstig zur Verfügung zu stellen anstatt sie – wie bisher – zu Höchstpreisen zu versteigern. Eingebracht wurde die Initiative von den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Bremen.
Die bisherige Regelung sieht vor, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) ihre Liegenschaften im Höchstpreisverfahren veräußert. Sozialer Wohnungsbau sei so jedoch oftmals nicht möglich. Der Gesetzesantrag sieht daher vor, dass Kaufpreise künftig gutachterliche ermittelt werden. Grundstücke, die für den sozialen Wohnungsbau oder studentisches Wohnen vorgesehen sind, sollen demnach noch günstiger abgegeben werden. Mit einer neuen Liegenschaftspolitik des Bundes könne demnach mehr bezahlbarer Wohnraum sichergestellt werden. Der Entwurf der Länder wird nun über die noch geschäftsführende Bundesregierung dem neuen Bundestag vorgelegt.
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