Keine Verkehrswende ohne private Ladeinfrastruktur

Einer Studie des Reiner-Lemoine-Institut im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums zufolge könnten 2030 bis zu 14,8 Millionen batterieelektrische E-Fahrzeuge und Plug-in-Hybridfahrzeuge in Deutschland zugelassen sein. Die Zahl sei aber abhängig davon, wie viel private Ladeinfrastruktur verfügbar und wie ausgelastet die öffentlich zugänglichen Ladestationen seien.

Die Studie gibt einen Bedarf von 440.000 bis 843.000 öffentlichen Ladepunkten im Jahr 2030 an. Derzeit sind gut 33.100 beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bereits registriert. Allein in den vergangenen sechs Monaten kamen weit mehr als 5.000 hinzu. Zur wirtschaftlichen Auslastung der Ladepunkte fehlen laut BDEW derzeit aber noch mindestens 110.000 vollelektrisch betriebene Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen. Doch damit der Markthochlauf der E-Mobile gelingt, ist der Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur mitentscheidend und muss gesetzlich vorangetrieben werden.

Schon im März hat die Bundesregierung das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verabschiedet, um die Verkehrswende voranzubringen. Es sieht unter anderem vor, dass in neuen Gebäuden mit mehr als zehn Fahrzeugstellplätzen und bei Parkplatzsanierungen Leerrohre für den späteren Netzanschluss von Ladesäulen verlegt werden müssen. Bedenken der Länder wegen einer möglichen Überlastung der Stromnetze, aber auch der Immobilienwirtschaft wegen der zu erwartenden Kosten haben die abschließenden Beratungen zur Gesetzgebung bislang blockiert. Das so ausgebremste Gesetz wurde nun zum Streitpunkt zwischen den Regierungsfraktionen. Mit Bezug auf den Autogipfel Mitte November fordert die SPD nun seine konsequente und zügige Umsetzung, um die notwendige Transformation der Autoindustrie überhaupt zu ermöglichen.

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