Sicherer Umgang mit asbestverdächtigen Gebäuden

Die Herstellung und Verwendung von Asbest-Produkten sind zwar seit 1993 in Europa verboten. In alten Baumaterialien ist Asbest jedoch noch vorhanden. Bei einer Sanierung oder Renovierung können die Fasern leicht freigesetzt und eingeatmet werden und dann die Gesundheit gefährden. Eine neue Leitlinie hilft dabei, solche Baumaßnahmen so zu planen, dass sie sicher durchgeführt werden können.

Enthalten ist Asbest beispielsweise in Putzen, Spachtelmassen oder Klebstoffen sowie Dächern und Rohrisolierungen. Fest verbaut ist das kein Problem. Bei staubender Bearbeitung hingegen müssen umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen ergriffen werden.

Asbest ist als kanzerogener Stoff der EU-Kategorie 1A eingestuft. Bei Stoffen dieser Kategorie ist der ursächliche Zusammenhang zwischen der Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff und der Entstehung von Krebs ausreichend nachgewiesen.

Die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden″ richtet sich vorrangig an private Eigentümer und Mieter sowie Auftraggeber von Baumaßnahmen. Sie zeigt auf, wie unnötige Gefahren vermieden können, wie bei der Asbesterkundung vorzugehen und was bei der Entsorgung von Bauabfällen zu beachten ist. Die Planungshilfe ist nicht gesetzlich verbindlich. Sie ist ein Ergebnis des mehrjährigen Asbestdialoges, der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) initiiert und zusammen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) durchgeführt wurde.

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