Zur geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) kann die Bundesregierung aktuell keine konkreten Angaben machen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (» 19/20974) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Laut Breitbandatlas des Bundes verfügten aber derzeit 43,2 Prozent der Haushalte über einen Gigabit-Anschluss, 11,8 Prozent von ihnen über Glasfaser.
Gegenwärtig werde an einem Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation ((EU) 2018/1972) gearbeitet. Allerdings enthalte die Richtlinie keine Regelungen, die explizit auf den Glasfaserausbau ausgerichtet sind″, betont die Bundesregierung. Im TKG gelte in der Regel das europarechtlich vorgegebene Grundprinzip der Technologieneutralität″ beim Ziel, den Ausbau von sogenannten Netzen mit sehr hoher Kapazität″ zu unterstützen.
Die Bundesregierung betont, dass in der zweiten Jahreshälfte 2019 die Versorgung mit gigabitfähigen Anschlüssen um 9,1 Prozentpunkte stark erhöht werden konnte. Die Kabelnetzbetreiber würden derzeit die verbleibenden Kabelanschlüsse aufrüsten, sodass künftig mindestens 75 Prozent der Haushalte mit gigabitfähigen Anschlüssen versorgt werden könnten. Der Glasfaserausbau (FTTH/B) laufe dabei stetig weiter. Zwischen den einzelnen Bundesländern bestehen derzeit aber erhebliche Unterschiede bei der Verfügbarkeit von Glasfaseranschlüssen. So können in Hamburg 71 Prozent der Haushalte Glasfaseranschlüsse (FTTH/B) nutzen, in Schleswig-Holstein 26,3 Prozent und im Saarland nur 2,6 Prozent.
Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/