Mit dem Konjunkturpaket zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung auch eine Deckelung der EEG-Umlage beschlossen: Sie soll 6,5 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2021 und 6,0 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2022 nicht übersteigen. Allerdings können die Einnahmen aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel dies voraussichtlich nicht ausgleichen. Nun sollen Bundesmittel die Lücke kurz- oder mittelfristig füllen können. Der Bundestag hat am 2. Juli eine entsprechende Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung beschlossen.
Im Rahmen des Konjunkturpakets sind Mittel im Umfang von etwa 11 Milliarden Euro vorgesehen. Für Bürger und Unternehmen sind die Senkung und die Deckelung der EEG-Umlage gute Nachrichten. Allerdings befürchten Experten, der Einsatz staatlicher Mittel werde dazu führen, dass das EEG zu einer staatlichen Beihilfe wird, welche durch die EU-Kommission genehmigt werden muss.
Am 28. März 2019 hatte der Europäische Gerichtshof einer Klage Deutschlands gegen die Einordnung der EEG-Umlage als Beihilfe durch die EU-Kommission stattgegeben. Begründung des EuGH: Mit der durch die EEG-Umlage geförderten Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und der besonderen Ausgleichsregelung werde kein aus staatlichen Mitteln finanzierter Vorteil im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gewährt.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 3. Juli eine umfassende und schnelle EEG-Reform gefordert.
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