CO2-Komponente im Wohngeld beschlossen

Bund und Länder werden ab 2021 die Mittel für das Wohngeld um zehn Prozent erhöhen – zeitgleich zum Einstieg in die Bepreisung des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2). Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag Ende April angenommen. Ziel ist, einkommensschwache Haushalte gezielt bei den Heizkosten zu entlasten. Künftig fließt dazu in die Wohngeldberechnung eine nach Haushaltsgröße und Einkommen gestaffelte CO2-Komponente als Zuschlag zu der berücksichtigenden Miete ein. 

Das zusätzliche Wohngeld wird im Jahr 2021 voraussichtlich rund 15 Euro monatlich betragen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen bis zu 3,60 Euro hinzu. Von der Maßnahme werden nach Schätzungen der Bundesregierung im kommenden Jahr etwa 665.000 Haushalte profitieren.

Die Mittel für Wohngeld, die sich Bund und Länder zur Hälfte teilen, werden um 120 Millionen Euro jährlich aufgestockt. Bund und Länder finanzieren es zur Hälfte. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Es soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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