Schnellkredite für mittelständische Unternehmen

Die Bundesregierung hat weitere Hilfsmaßnahmen für den Mittelstand beschlossen und einen KfW-Schnellkredit eingeführt. Dabei durch eine 100-prozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf die übliche Risikoprüfung sichergestellt, dass die Mittel rasch zur Verfügung stehen. Die Laufzeiten werden auf zehn Jahr verlängert. Grundlage des Programms ist der am 03. April 2020 von der EU-Kommission veröffentlichte angepasste Beihilfenrahmen (Temporary Framework).

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten, wenn sie mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv sind und im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen haben. Das Kreditvolumen hängt von den Monatsumsätzen ab und der Mitarbeiterzahl ab. Für eine Laufzeit von zehn Jahren gilt aktuell ein Zinssatz in Höhe von 3,0 Prozent. Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, welche durch eine Garantie des Bundes abgesichert ist. Die Bewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig versicherte, sein Haus werde zusammen mit den Banken und Sparkassen alles dafür tun, die technischen Voraussetzungen für eine schnelle Auszahlung zu schaffen.

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sind 99,5 Prozent aller Unternehmen in Deutschland Mittelständler. Sie erwirtschaften rund 35 Prozent des gesamten Umsatzes, stellen knapp 60 Prozent aller Arbeitsplätze und über 80 Prozent aller Ausbildungsplätze.

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