Bundestag beschließt Klimaschutzgesetz

Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wesentliche Teile des Klimaschutzpakets beschlossen. Union und SPD wollen mit dem Klimaschutzprogramm sicherstellen, dass Deutschland sein Klimaschutzziel für das Jahr 2030 einhält. Bis zu diesem Zeitpunkt will Deutschland seinen Treibhausgasausstoß um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 verringern.

Das verabschiedete »Klimaschutzgesetz legt fest, welche Mengen von klimaschädlichen Gasen die Bereiche Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Industrie jährlich ausstoßen dürfen. Neu ist: Werden die Vorgaben nicht eingehalten werden, muss das zuständige Ministerium innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm zur Nachsteuerung vorlegen.

Das Gesetz sieht steuerliche Anpassungen vor, um die CO2-Reduktion bis zum Jahr 2030 zu fördern. Für die Immobilienwirtschaft besonders interessant: Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sollen im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 durch einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen wie Wärmedämmung von Wänden und Dächern, die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren sowie die Erneuerung beziehungsweise der Einbau von Lüftungsanlagen und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen (» der VDIV berichtete).

Beschlossen wurde auch, dass es ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr geben wird. Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, müssen für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, Verschmutzungsrechte erwerben. Das geschieht über einen neuen nationalen Emissionshandel. Zunächst gilt für fünf Jahre ein Festpreis: Er startet mit zehn Euro pro Tonne CO2 und steigt bis zum Jahr 2025 auf 35 Euro pro Tonne. Nach der fünfjährigen Einführungsphase ist vorgesehen, dass die Verschmutzungsrechte, deren Gesamtmenge gemäß Klimazielen begrenzt ist, per Auktion ersteigert werden. Der Preiskorridor ist dabei auf 35 bis 60 Euro pro Tonne festgelegt (» der VDIV berichtete).

Der Bundesrat muss den steuerlichen Teilen des Pakets noch zustimmen. Bei Beratungen des Bundesrats war bereits deutlich geworden, dass die Bundesländer an vielen Stellen noch Gesetzesänderungen erreichen wollen. Ein Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gilt daher als wahrscheinlich.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular