Strengere Meldevorschriften bei Vermittlung von Mietverträgen

Der Bundestag hat den » Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Mit seiner Anwendung soll für mehr Transparenz im Immobilienbereich gesorgt und Geldwäsche effektiver verhindert werden. Grundlage des Beschlusses ist eine verschärfte Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union, die von Deutschland bis zum 10. Januar 2020 in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Das deutsche Geldwäschegesetz verpflichtete bisher nur Immobilienmakler, die sich auf den Kauf oder Verkauf von Häusern und Wohnungen spezialisiert haben, Verdachtsfälle von Geldwäsche zu melden. Künftig müssen sie nun auch bei der Vermittlung von Miet- und Pachtverträgen mit einem monatlichen Volumen von mindestens 10.000 Euro die Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes informieren. Sie trägt den Namen Financial Intelligence Unit (FIU) und ist beim Zoll angesiedelt. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

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