Hessen hat die seit 2015 geltende Mietpreisbremse verlängert und den Geltungsbereich deutlich ausgeweitet. So gilt ab 1. Juli 2019 für insgesamt 31 Städte und Gemeinden die neue Verordnung zur Mietpreisbremse. Das sind beinah doppelt so viele Kommunen wie bislang, in denen die hessische Landesregierung weiter steigenden Wohnkosten mit einer Verordnung entgegenwirken will.
Von der bisher gültigen Verordnung waren lediglich 16 Kommunen im Bundesland Hessen betroffen. Da Gebiete insbesondere einige Großstadtstadtteile mit günstigen Mietkosten in den vergangenen Jahren enorme Preissteigerungen zu verzeichnen hatten, hat die Landesregierung die ursprüngliche Verordnung zur Mietpreisbremse geändert und um landesweit 16 Kommunen erweitert. Die Stadt Kronberg im Taunus ist aus dem Geltungsbereich der Mietpreisbremse herausgefallen.
Die meisten Städte und Gemeinden, auf die die Mietpreisbremse angewandt wird, befinden sich im Rhein-Main-Gebiet. Hier ist der Wohnungsmarkt besonders angespannt. Ab dem 1. Juli 2019 gilt die hessische Mietpreisbremse in Frankfurt, Kassel, Wiesbaden, Darmstadt und Bad Homburg nicht mehr nur teilweise, sondern für das gesamte Stadtgebiet. Zusätzlich aufgenommen wurden in den Geltungsbereich der Mietpreisbremse Bad Soden, Bad Vilbel, Bischofsheim, Egelsbach, Eschborn, Ginsheim-Gustavsburg, Heusenstamm, Hofheim am Taunus, Kelkheim, Kelsterbach, Kiedrich, Langen, Nauheim, Nidderau, Obertshausen und Raunheim.
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