SPD und Union haben ihren Streit über neue gesetzliche Regelungen beim Mietrecht beigelegt. Im Koalitionsausschuss einigten sie sich über den Entwurf von Bundesjustizministerin Katarina Barley. Dabei mussten beide Seiten Kompromisse eingehen.
Das sogenannte Mietrechtsanpassungsgesetz sah unter anderem das Absenken der Modernisierungsumlage von 11 auf 8 Prozent vor und zwar bundesweit. Dieser Vorschlag stieß bei der CDU auf Kritik. Der Konsens sieht nun vor, dass das Absenken der Umlage nur in angespannten Wohnungsmärkten greift.
Auch bei der umstrittenen Mietpreisbremse wurde eine Einigung erzielt. Hier konnte sich Barley durchsetzen, die mit ihren Vorschlägen teilweise über den Koalitionsvertrag hinausging. Sie wollte die Auskunftspflicht des Vermieters über die Miete des Vormieters auch auf die Erstvermietung nach Neubau, umfangreiche Modernisierungen und den Bestandsschutz ausdehnen, wenn die ursprüngliche Miete 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Hier bewegte sich die CDU, dies zunächst nur für den Bestandsschutz akzeptierte.
Am kommenden Mittwoch soll die Gesetzesvorlage im Bundeskabinett beschlossen werden.
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