Mecklenburg-Vorpommern will Kurzzeitvermietung von Wohnungen regulieren

Der Kurzurlaub steht an und die Suche nach einer geeigneten Unterkunft beginnt. Über eine Onlineplattform wird man schnell fündig. Solche Vermittlungsportale für Privatwohnungen sind nicht mehr nur in Großstädten aktiv und werden dort kontrovers diskutiert. Auch für ländliche Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt sind sie eine Herausforderung. Das sehen auch die Fraktionen CDU und SPD im mecklenburgischen Landtag so. Sie wollen eine Prüfung rechtlicher Möglichkeiten zur Eindämmung.

Von 1996 bis zum Jahr 2004 gab es in Mecklenburg-Vorpommern die Wohnraumzweckentfremdungsverordnung. Diese wurde 2004 aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und des zu diesem Zeitpunkt entspannten Wohnungsmarktes aufgehoben. Seitdem haben sich in einigen Regionen Mecklenburgs die Bedingungen verändert, und bezahlbare Wohnungen sind für Mietinteressenten mancherorts nur schwer zu finden. Die verschärfte Situation haben die Fraktionen CDU und SPD zum Anlass genommen, den Landtag mit einer Prüfung zu beauftragen, ob und wie zeitnah ein rechtlicher Rahmen für die Kommunen geschaffen werden kann, mit dem sie gegen eine mögliche Zweckentfremdung vorgehen können.

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