Grüne wollen Immobilienkäufer entlasten

Es war immer wieder im Gespräch: das Bestellerprinzip für den Immobilienkauf. Die Grünen im Deutschen Bundestag legten nun einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs.: 19/4557) vor, der Haus- und Wohnungskäufer entlasten soll. Auf den Prüfstand sollen auch die Notar- und Gerichtsgebühren, die beim Erwerb anfallen.

Maklerkosten, Grunderwerbsteuer und Notargebühren: Die Nebenkosten beim Immobilienkauf führen dazu, dass der Traum von den eigenen vier Wänden für viele Deutsche in weite Ferne rückt. Besonders die Maklergebühren, die zwischen 5 und 7 Prozent des Kaufpreises betragen, stehen immer wieder in Kritik. Aber ohne Makler ist vielen Kaufinteressenten der Markt zumeist verschlossen: 2016 wurden deutschlandweit 59 Prozent aller Wohnungen und Häuser von Maklern angeboten. Die Grünen im Bundestag wollen Immobilienkäufer entlasten und das Bestellerprinzip auch auf den Immobilienkauf ausweiten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf legten sie vergangene Woche vor.

Die Fraktion schlägt eine „haushaltnahe Stärkung der Wohneigentumsbildung und der Alterssicherung beim Wohnen sowie des Verbraucherschutzes beim nicht gewerblichen Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien in Verbindung mit der Deckelung der Maklerprovision” vor. Eine Selbstregulierung des Maklergewerbes sei nach Ansicht der Grünen nicht zu erwarten.  

Darüber hinaus sollten auch die Notar- und Gerichtsgebühren auf den Prüfstand. Auch sie erhöhen die Erwerbsnebenkosten und erschweren den Immobilienkauf.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular