DDIV aktualisiert Broschüre zur Berufszulassungsregelung und Weiterbildungspflicht

Seit dem 1. August ist das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter in Kraft. Die konkreten Regelungen zur Anwendung wurden aber erst später präzisiert. Daher hat der DDIV seine Informationsbroschüre vom Mai 2018 angepasst und aktualisiert.

Welche Formen der Weiterbildung und welche Inhalte werden anerkannt, und wie weisen Unternehmen absolvierte Zeitstunden nach? Was hat es mit der Delegationsbefugnis auf sich? Was passiert bei einem Arbeitsplatzwechsel, und wie muss ich meine Erlaubnis auf meiner Website nachweisen? Auf 16 Seiten werden Fragen zum Umgang mit der Erlaubnis- und Weiterbildungspflicht beantwortet und ein Überblick über die praktischen Änderungen gegeben. Die Broschüre ist als pdf-Dokument für Mitgliedsunternehmen der DDIV-Landesverbände im » DDIV-Intranet, bei den Landesverbänden oder direkt beim DDIV beziehbar.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter als die Standesvertretung hauptberuflicher und professioneller Immobilienverwaltungen hat das Gesetzgebungsverfahren intensiv begleitet und wird sich auch künftig für eine weitere Qualifizierung einsetzen. Das vorliegende Gesetz und seine Verordnung bilden dabei nur einen ersten Schritt auf dem Weg zur verbesserten Qualifizierung unserer Branche ab.

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