Bestellerprinzip weiterhin auf dem Prüfstand

Die Bundesregierung prüft derzeit vertieft, ob und wie sich das Bestellerprinzip auf den Immobilienkauf übertragen lässt. Das geht aus einer Antwort (BT-Drs.: 19/4698) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs.: 19/4306) der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hervor. Die Koalition will die Nebenkosten beim Immobilienerwerb senken, wie sie auch im Eckpunktepapier zum Wohngipfel festgelegt hatte. Hierzu würden der Antwort auf die Kleine Anfrage zufolge verschiedene Optionen erwogen. Für die Vermietung gilt das Bestellerprinzip bereits seit dem 1. Juni 2015 und habe zu der beabsichtigten finanziellen Entlastung der Mieter geführt.

In ihre Prüfung beziehe die Bundesregierung die Auswirkungen auf den Verbraucherschutz der Kaufinteressenten, das Kostensenkungspotenzial auf Seiten der Käufer sowie die weiteren Vor- und Nachteile für private Käufer und Verkäufer von Immobilien ein. Dabei würden auch Erfahrungen anderer EU-Mitgliedstaaten nach Möglichkeit berücksichtigt. Konkrete Aussagen zu einem Zeitplan oder zu den Präferenzen der Regierungen seien derzeit noch nicht möglich. 

In der Antwort heißt es weiterhin, dass die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien ohne Rückwirkung beim Länderfinanzausgleich  entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geprüft werde. Zuletzt hatte der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages einen Antrag der FPD-Fraktion abgelehnt, einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro pro Person einzuführen, um mehr Familien in Wohneigentum zu bringen (» der DDIV berichtete…).

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