Mieterhöhung, Klagefrist

Wenn Sie die Miete nach § 558 BGB auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben wollen, muss Ihr Mieter zustimmen.

Seine Zustimmung kann Ihr Mieter entweder ausdrücklich verweigern. Oder aber: Ihr Mieter meldet sich innerhalb der Überlegungsfrist einfach nicht auf Ihr Erhöhungsschreiben. Geschieht das, können Sie den Mieter bis zum Ablauf von 3 weiteren Monaten auf die Erteilung seiner Zustimmung verklagen oder Ihre Mieterhöhungspläne fallen lassen.

Versäumen Sie die Klagefrist, verfällt Ihr Mieterhöhungswunsch

Versäumen Sie die Klagefrist oder unternehmen Sie bewusst nichts, verfällt Ihr Mieterhöhungsbegehren. Um an mehr Miete zu kommen, müssen Sie dann ein völlig neues Mieterhöhungs-Verlangen einleiten – selbstverständlich wieder mit neuen Fristen und entsprechendem Zeitverlust.

Beispiel zur Klagefrist bei Mieterhöhungen

Ihre Mieterhöhung geht Ihrem Mieter am 12.12.2013 zu. Bis 28.2.2014 hören Sie nichts von Ihrem Mieter. Bis zum 30.4.2014 läuft Ihre Klagefrist.

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