Im Ringen um die Reform der Grundsteuer gibt es noch keine Einigung. Das Treffen zwischen Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und den Finanzministern der Bundesländer am 14. Januar blieb ergebnislos. Eine neue Gesprächsrunde ist für den 1. Februar angesetzt. Offene Fragen sollen derweil auf der Ebene der Abteilungsleiter beantwortet werden.
In der Koalition wurde zuletzt heftig über die Reform und das von Scholz vorgestellte wertabhängige Modell, bei dem auch die Mietkosten in die Berechnung einfließen soll, gestritten. Die Union kritisierte, dass nach Scholz Plänen zwei identische Wohnungen unterschiedlich besteuert werden würden. Zudem sei der Vorschlag mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Darüber hinaus stehe er im Widerspruch mit den Zielen des Koalitionsvertrages, in dem der Erhalt bezahlbaren Wohnraums verankert wurde, so Andreas Jung, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion. Zwischenzeitlich sprachen einige Vertreter der CDU gar von der Abschaffung der Steuer sofern keine Einigung erreicht werden könne (der » DDIV berichtete ).
Gutachten: Scholz Pläne sind verfassungswidrig
Ein Gutachten der juristischen Fakultät der Universität Augsburg kam zu dem Schluss, dass Scholz Reformmodell nicht im Einklang mit dem Grundgesetz stehe. Es verletze den Gleichheitsgrundsatz: Mietunterschiede in einem Mehrparteienhaus, die aufgrund der Dauer des Mietverhältnisses, eines Verhandlungsgeschicks des Mieters oder eine Nähe zum Vermieter bestehen, rechtfertigen keine Unterschiede in der Grundsteuer, so Gregor Kirchhof, Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht, in dem Gutachten. Außerdem unterscheide sich die Grundsteuer nicht mehr hinreichend von der Einkommenssteuer, wenn die Miete als Bemessungsgrundlage herangezogen werde. Auch ein mögliches Ende der Umlagefähigkeit, wie von der SPD ins Spiel gebracht, erachtet der Jurist als verfassungsrechtlich fragwürdig. Die Grenzen der Eigentümer- und Vertragsfreiheit von Vermieter und Mieter müssen gewahrt werden. Staatliche Eingriffe in bestehende Mietverhältnisse seien verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Kirchhof stellt zudem klar, dass die Gesetzgebungskompetenz bei der Grundsteuer nicht beim Bund, sondern bei den Ländern liege.
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