Kurz vor Weihnachten bremste die Länderkammer eine Grundgesetzänderung, mit der die Förderung des sozialen Wohnungsbaus mit Bundesmitteln über das Jahr 2019 hinaus beschlossen werden sollte. Der Bundesrat rief den Vermittlungsausschuss an.
Mit der Änderung sollte die Bereitstellung von Bundesmitteln in den Bereichen Bildung, Infrastruktur und Wohnungsbau ermöglicht werden. Der Bundestag hatte den Weg für die Anpassung bereits frei gemacht. Auslöser für den Stopp des Vorhabens war allerdings nicht der soziale Wohnungsbau der Bundesrat erteilte seine Zustimmung nicht wegen der Regelungen zum Kooperationsverbot im Bildungsbereich.
Für Unmut bei den Ländern sorgt zudem eine Vorgabe, die sie dazu verpflichtet, die Bundesmittel in mindestens gleicher Höhe mit Landesmitteln zu ergänzen. Dieser Passus war im ursprünglichen Gesetzentwurf nicht enthalten und wurde im Zuge der Ausschussberatungen hinzugefügt. Damit soll vermieden werden, dass die Länder eigene Mittel durch Bundesmittel ersetzen.
Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss angerufen. Wann das Vermittlungsverfahren startet, steht noch nicht fest.
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