Mieterhöhung, Vergleichsmiete
Alle 3 Jahre winken Ihnen maximal 20 % mehr Miete.
Ihre Miete dürfen Sie nicht beliebig oft erhöhen. Ihre gesetzlich eingeräumte Grenze: im Zeitraum von 3 Jahren nur um maximal 20 %.
Wichtig: Eine Modernisierungs-Erhöhung wird bereits durch eine einseitige Erklärung des Vermieters wirksam. Dagegen benötigen Sie für ein Erhöhungsverlangen nach § 558 BGB auf die ortsübliche Vergleichsmiete die förmliche Zustimmung Ihres Mieters!