Sie können leichter kündigen, müssen aber länger warten wenn Sie mit Ihrem Mieter in einem Zweifamilienhaus wohnen.
Kündigen Sie einem Mieter, der mit Ihnen im Zweifamilienhaus lebt, brauchen Sie dafür keinen Kündigungsgrund. Allerdings hat die Sache auch einen Haken: Sie haben eine längere Kündigungsfrist: Die normale Kündigungsfrist von mindestens 3 bis maximal 9 Monaten (je nachdem wie lange Ihr Mietverhältnis bestand) plus 3 Zusatzmonate (§ 573 a Abs. 1 BGB).