Die Verwaltung von Sondereigentum gleicht der Mietshausverwaltung, wobei es sich allerdings meist um die Verwaltung einer einzelnen Wohnung (Sonder- oder Teileigentum) oder manchmal auch mehrerer Wohnungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.
Wir bieten die Verwaltung Ihres Sondereigentums unabhängig von der Beauftragung mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums an.
Dies beinhaltet je nach vertraglicher Gestaltung die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Betreuung von Sondereigentum nebst dazugehöriger Sondernutzungsrechte gehört.