Archiv für April 2025

BID und Haus & Grund warnen vor Mietrechtsverschärfung: „Gefahr für Investitionen und Neubau“

Die Verhandlungen zum künftigen Koalitionsvertrag laufen auf Hochtouren. Doch ein zentrales Thema sorgt für wachsende Sorge in der Immobilienwirtschaft. In einem gemeinsamen Brief haben sich das Verbändebündnis BID (Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland), in welchem der VDIV Mitglied ist, und Haus & Grund Deutschland an die Koalitionsparteien gewandt. Darin begrüßen die Verbände zwar die in den Ergebnispapieren der Arbeitsgruppen enthaltenen positiven Impulse für den sozialen und bezahlbaren Wohnungsbau, warnen jedoch mit Nachdruck vor geplanten Verschärfungen im Miet- und Steuerrecht.

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen aus Sicht der Absender: Mietrechtliche Eingriffe wie Mietpreisbremse, Modernisierungsdeckel oder abgesenkte Kappungsgrenzen haben die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt nicht entschärft, sondern verstetigt. Statt neuer Investitionsanreize hätten gesetzliche Einschränkungen zur Folge, dass der Neubau von Mietwohnungen wirtschaftlich unattraktiv werde, insbesondere für private Anbieter. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Seit Januar 2022 sind die Baugenehmigungen um rund 48 Prozent zurückgegangen – bei gleichzeitig um 40 Prozent gestiegenen Baukosten und deutlich erhöhten Anforderungen durch Klimaschutzvorgaben.

Besonders kritisch sehen BID und Haus & Grund die diskutierte Absenkung der Kappungsgrenze sowie die Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Mietenbegrenzung. Letzteres sei ein „Mietendeckel durch die Hintertür“ und würde Investoren abschrecken. Auch steuerliche Belastungen, etwa im Rahmen einer Reform der Unternehmensbesteuerung oder durch die Abschaffung der Spekulationsfrist für Veräußerungsgewinne, seien kontraproduktiv.

Die Verbände fordern stattdessen steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, die Investitionen in die Bestandssanierung und den Wohnungsneubau fördern. Die diskutierte grunderwerbsteuerliche Entlastung sei ein richtiger Schritt, dürfe aber nicht nur einzelnen Marktakteuren zugutekommen.

Die klare Botschaft an die Verhandlungsteams: Wer den Wohnungsbau wirklich ankurbeln will, darf nicht gleichzeitig die Einnahmebasis und Investitionsfreiheit der Unternehmen schwächen. Ohne wirtschaftliche Perspektive wird weder neuer Wohnraum entstehen, noch bestehender bezahlbar bleiben. Die Branche fordert daher: Keine Symbolpolitik – sondern eine verlässliche, investitionsfreundliche Rahmensetzung für alle Marktteilnehmer.

In der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland arbeiten die Verbände BFW, VDIV, GdW, IVD, vdp, und ZIA zusammen, um mit gebündelten Kräften gemeinsam inhaltliche Positionen effektiver in der Öffentlichkeit zu vertreten. Mit der BID steht der Politik und anderen Wirtschaftszweigen sowie weiteren Verbänden ein unterstützender und durchsetzungsfähiger immobilienwirtschaftlicher Partner zur Seite. Weitere Informationen über die BID finden Sie unter www.bid.info

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Geplante DIN-Norm für Gebäudeprüfung sorgt für Debatte – Mehrkosten für Wohnen befürchtet

Eine neue Norm, die Wohnen teurer macht? Schlagzeilen über die geplante DIN 94681 zur „Verkehrssicherheitsüberprüfung von Wohngebäuden“ schlagen hohe Wellen. Kritiker sprechen von einem „Gebäude-TÜV“, der Eigentümer zu regelmäßigen Prüfungen und umfangreicher Dokumentation verpflichtet – mit potenziellen Folgen für Mieter, auf die zusätzliche Kosten umgelegt werden könnten.

Tatsächlich handelt es sich um einen Entwurf des Deutschen Instituts für Normung (DIN), der bis zum 7. April öffentlich diskutiert werden kann. Auf 40 Seiten beschreibt die Norm systematische Sichtprüfungen von Feuerschutz, Absturzsicherungen, Gasleitungen oder elektrischen Anlagen – inklusive Checklisten und Prüfroutinen. Das DIN betont jedoch: Die Norm habe lediglich empfehlenden Charakter. Sie solle vorhandene gesetzliche Pflichten konkretisieren und Eigentümern eine praxisnahe Orientierung bieten.

Der VDIV befürchtet wie andere Verbände, dass die Norm de facto verbindlich werden könnte – etwa, wenn Gerichte oder Versicherer sich künftig auf sie berufen. Ein Verstoß gegen die empfohlenen Prüfintervalle könnte dann als Pflichtverletzung gewertet werden, mit möglichen Auswirkungen auf die Haftung oder den Versicherungsschutz.

Zudem seien viele Anforderungen so detailliert, dass private Eigentümer kaum ohne externe Dienstleister auskämen, was zusätzliche Kosten verursache. Zwar erwartet niemand eine Kostenexplosion, doch rechnen Verbände mit spürbaren Mehrkosten, insbesondere bei größeren Wohnanlagen – Kosten, die im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden könnten.

 „Der VDIV wird mit weiteren BID-Verbänden eine ablehnende Stellungnahme einreichen, da Aufwand, Kosten und Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis zueinanderstehen. Insbesondere der bürokratische Aufwand wäre enorm. Zudem gibt es bereits überbordende gesetzgeberische Vorschriften, da braucht es keine weiteren DIN-Normen. Wir werden alles dafür tun, diese Norm zu verhindern, so wie wir eine DIN-Norm zur WEG-Abrechnung verhindern konnten“, weiß VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler gegenüber der Presse in Berlin.

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