Archiv für Februar 2025

Baupreise um ein Drittel reduzieren – mit vereinfachten Standards

Hohe Baukosten bremsen den Wohnungsbau in Deutschland aus – das zeigt eine aktuelle Analyse des Verbändebündnisses Soziales Wohnen. Insbesondere die steigenden Anforderungen an Bauqualität, Energieeffizienz und Schallschutz führen zu erheblichen Mehrkosten. Experten des Pestel-Instituts haben berechnet, dass sich die Baukosten um bis zu ein Drittel senken ließen, wenn einige dieser Standards vereinfacht würden.

Derzeit fehlen in Deutschland über 550.000 bezahlbare Wohnungen, insbesondere Sozialwohnungen. Die Ampel-Koalition hatte sich das Ziel gesetzt, jährlich 400.000 neue Wohnungen und 100.000 neue Sozialwohnungen zu bauen – ein Vorhaben, das aufgrund steigender Kosten und bürokratischer Hürden bisher klar verfehlt wurde. 2023 wurden nur 23.000 neue Sozialwohnungen gefördert.

Als Lösungsansatz schlagen Experten vor, sich an den neuen Regelstandards zu orientieren, die seit Herbst in Schleswig-Holstein gelten. Dort wurden Vorgaben für Schallschutz und Dämmung an ein wirtschaftlich vertretbares Niveau angepasst, ohne die Wohnqualität zu gefährden. Auch die Nutzung von seriellen Bauweisen könnte helfen, Kosten zu senken und Bauzeiten erheblich zu verkürzen.

Gleichzeitig fordern die Verbände, dass der Staat jährlich mindestens 11 Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau investiert, um den dramatischen Rückgang an Sozialwohnungen zu stoppen. Ohne eine Kombination aus Fördermitteln und einer Reduzierung der Baukosten droht die Wohnungsnot weiter zu eskalieren.

Zur Mitteilung des Bündnisses

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Was ändert sich 2025 – Teil lll

Zum Jahresbeginn 2025 traten zahlreiche neue Regelungen in Kraft, die für die Immobilienwirtschaft von Bedeutung sind. Teil I und II der Reihe finden Sie hier (Link zu Teil I; Link zu Teil II).

Solarstrom-Vergütung 

Die Höhe der Einspeisevergütung für überschüssigen Strom aus neu ans Netz gehenden Solaranlagen sinkt alle sechs Monate um jeweils ein Prozent. Für neue Anlagen, die ab 1. Februar 2025 in Betrieb genommen werden liegt sie bei Geräten mit bis zu 10 kWp Leistung bei 7,96 Cent/kWh, bei bis zu 40 kWP Leistung bei 5,62 Cent/kWh und bei bis 100 kWp bei 5,62 Cent/kWh. 

Mindestlohn 

Er liegt nun bei 12,82 Euro (vorher 12,41 Euro). Die Minijobgrenze erhöhte sich zum Jahreswechsel auf 556 Euro brutto (von 538 Euro).

Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung

Die Lohnzuwachsrate von 6,44 Prozent führt zu Anpassungen. Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung steigt von 62.100 Euro auf 66.150 Euro (+6,52 Prozent), und die Versicherungspflichtgrenze wird von 69.300 Euro auf 73.800 Euro (+6,49 Prozent) angehoben.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Am 28. Juni 2025 das Gesetz in Kraft. Es verpflichtet Privat- und Handelsunternehmen Ihre Dienstleistungen auch barrierefrei und digital anzubieten. Dienstleistungsunternehmen etwa sind verpflichtet, Ihre Kunden über die Barrierefreiheit ihrer Dienstleistungen in deren AGB zu informieren. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder von bis zu 100.00 Euro. 

Installationspflicht für fernablesbare Zähler

Mit Ende des Jahres 2026 läuft die Frist zum Austausch nicht funkender Zähler auf fernablesbare Messtechnik aus. Fernablesbare Zähler sind daher spätestens ab 2027 Pflicht und müssen interoperabel und Smart-Meter-Gateway-kompatibel sein. Vermieter sind verpflichtet, den Mietern monatliche Verbrauchsinformationen bereitzustellen. Geschieht dies nicht, haben Mieter ein Kürzungsrecht bei der Heizkostenabrechnung.

Smart Meter

Ab 1.1.2025 sind Messtellenbetreiber verpflichtet in diesen Haushalten intelligente Messsysteme einzubauen: Haushalte mit mehr als 6000 Kilowattstunden Stromverbrauch, Haushalte mit PV-Anlage von 7 bis 100 Kilowatt Leistung und Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtung. 

Gebäudeenergiegesetz (GEG)- Pflichten für 2025

  • Isolierpflicht für Rohr- und Wasserleitungen: Laut GEG müssen Heizungs- und Wasserleitungen gedämmt werden – sowohl im Altbau als auch im Neubau. Die Dämmdicke richtet sich dabei nach dem Durchmesser der Rohre und deren Lage (Innen-, Außenbereich).
  • Heizungsoptimierung: Ältere Anlagen mit Warmwasser als Wärmeträger, die nach dem 30.09.2009 eingebaut wurden, müssen innerhalb von 15 Jahren nach Aufstellung geprüft werden. Heizungen, die vor dem 1. Oktober 2009 installiert wurde, biss bis spätestens 30.09. 2027 auf Optimierungsbedarf geprüft werden.
  • Gebäude mit Gasetagenheizungen: Bis 31.12.2024 mussten Verwaltungen Informationen über die Etagenheizungen bei den Eigentümern und den Schornsteinfegern einholen. Die konsolliderte Fassung muss den Eigentümern innerhalb von drei Monaten zur Verfügung gestellt werden. Sie dient als Entscheidungsgrundlage über die künftige Beheizungsform des Gebäudes. 

Eintragung von bestimmten Beschlüssen ins Grundbuch

Bestimmte Alt-Beschlüsse von WEG müssen bis 31. Dezember 2025 ins Grundbuch eingetragen bzw. nachgetragen werden, damit sie auch gegenüber neuen Eigentümern in der WEG Bestand haben. Dies gilt für Beschlüsse, die aufgrund einer vereinbarten Öffnungsklausel in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung gefasst wurden und nicht bereits durch eine gesetzliche Öffnungsklausel gedeckt waren/sind. Grundlage ist § 48 Abs. 1 Satz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes.

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