Archiv für Februar 2025

Neues Netzwerk für Young Professionals in der Immobilienbranche startet

Die Immobilienbranche steht vor tiefgreifenden Veränderungen – und der Nachwuchs spielt eine entscheidende Rolle. Um junge Führungskräfte gezielt zu vernetzen und zu fördern, wird nun auf Bundesebene ein neues Netzwerk für „Young Professionals“ geschaffen. Es richtet sich an Inhaber, Geschäftsführer und Führungskräfte bis 35 Jahre und ergänzt die bestehenden Angebote der VDIV-Landesverbände.

Ziel ist es, den fachlichen Austausch über Bundesländergrenzen hinweg zu fördern und innovative Impulse für die Branche zu setzen. Durch regelmäßige Veranstaltungen und digitale Formate sollen Best Practices, Marktentwicklungen und strategische Themen gemeinsam diskutiert werden.

Zum Start des Netzwerks sind bereits mehrere Initiativen geplant: Am Vorabend des „Forums Zukunft“ Mitte März in Weimar findet eine zentrale Kick-off-Veranstaltung statt, die als Auftakt für künftige Aktivitäten dient. Darüber hinaus sind digitale Mittagspausen vorgesehen, die sich an dem erfolgreichen Konzept des VDIV-Frauennetzwerks orientieren.

Das Netzwerk ist kostenfrei und interessierte junge Verwalterinnen und Verwalter können sich auf der Website des Bundesverbandes registrieren.

Durch gezielten Wissenstransfer und branchenübergreifende Vernetzung erhalten Young Professionals eine Plattform, um sich weiterzuentwickeln und strategisch in der Immobilienbranche zu positionieren.

Alle Infos dazu hier.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Was ändert sich 2025 – Teil ll

Das Jahr 2025 bringt für die Immobilienwirtschaft eine Vielzahl an gesetzlichen Neuerungen mit sich. Besonders relevant ist die Reform der Grundsteuer: Sie wird nun auf Basis aktueller Grundstückswerte berechnet, was dazu führen kann, dass Kommunen ihre Hebesätze anpassen. Für Eigentümer bedeutet dies potenzielle Änderungen in der Steuerlast.

Zudem wird die E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend. Immobilienverwaltungen, die unternehmerisch tätig sind, müssen sich darauf einstellen. Kleinunternehmer sind von der Regelung ausgenommen. Der VDIV Deutschland hat zu diesem Thema eine Handlungsempfehlung für Immobilienverwaltungen erarbeitet. vdiv.de/publikationen/vdiv-handlungsempfehlung-e-rechnung-2025

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Mietpreisbremse: Sie läuft Ende 2025 aus. Während die SPD sie unbefristet einführen möchte, bleibt abzuwarten, wie sich die Gesetzgebung nach der Bundestagswahl entwickelt. Eine Änderung betrifft die Indexmieten, die zukünftig nicht mehr an die Inflationsrate, sondern an die Nettokaltmiete gekoppelt werden sollen.

Für Vermieter, die auf Wärmepumpen umsteigen, gelten neue Regelungen zur Mieterhöhung: Eine Modernisierungsumlage ist nur möglich, wenn die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe mindestens 2,5 beträgt. Zusätzlich tritt ab Oktober 2024 eine Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung für neu installierte Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern in Kraft. Bestehende Anlagen haben eine Übergangsfrist bis September 2025.

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt ebenfalls Neuerungen: Die Freigrenze für steuerfreie Photovoltaikanlagen wurde von 15 auf 30 Kilowatt Peak pro Wohneinheit erhöht. Zudem wurde das Erbschaftssteuergesetz angepasst, und Wohngemeinnützigkeit wird steuerlich begünstigt.

Diese Änderungen verdeutlichen: Immobilienverwaltungen müssen sich 2025 auf zahlreiche Anpassungen einstellen. Frühzeitige Planung und rechtliche Beratung sind unerlässlich, um Risiken zu minimieren und neue Chancen optimal zu nutzen.

Teil I finden Sie hier

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