Archiv für Januar 2025

Das ändert sich 2025 für die Immobilienwirtschaft – Teil I

Baugesetzbuchnovelle: Die Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) will den Wohnungsbau ankurbeln. Ziel ist es, dass schnell bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Verwaltungs-, Genehmigungs- und Planungsverfahren sollen dabei vereinfacht werden. Erleichterungen für Bauvorhaben soll es durch verschiedenste Maßnahmen geben, unter anderem für Aufstockungen, Bauen in zweiter Reihe etc. geben. Die Novelle will dabei schnelleres und innovatives Bauen fördern; so sollen Bebauungspläne künftig innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens veröffentlicht werden, der Umweltbericht soll nur noch ein Drittel der Begründung des Bebauungsplans ausmachen.

Gebäudetyp E: Im November 2024 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für das Gebäudetyp-E-Gesetz beschlossen. Er ist Teil der Baugesetzbuchnovelle. Durch Erleichterungen in verschiedenen Bereichen, etwa das Weglassen eines gesonderten Bebauungsplans (Sonderregelung §246e) im Baugesetzbuch soll der Wohnungsbau in angespannten Gebieten vereinfacht und beschleunigt werden. Das Kommunale Vorkaufsrecht kann ausgeübt werden, wenn alle Eigentumswohnungen auf einem Grundstück in einem gemeinsamen Kaufvertrag verkauft werden. Außerdem wird der Umwandlungsschutz nach § 250 BauGB bis Ende 2027 verlängert. In angespannten Wohnungsmärkten können die Bundesländer so einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einführen.

Gefahrstoffverordnung: Die Asbest-Erkundungspflicht liegt nun nicht mehr allein bei den Eigentümern. Diese müssen Informationen über das Baujahr und vorhandene Erkenntnisse mitteilen, die Handwerksunternehmen müssen eine Asbestbewertung sicherstellen. Umfassende Erkundungspflichten für Eigentümer hätten bedeutet, dass vor der Sanierung alle zu bearbeitenden Bauteile auf Asbest-Anteile untersucht werden müssen. Der VDIV als Teil der BID konnte dies verhindern, da die Kosten den Nutzen um ein Vielfaches überstiegen hätten.

E-Rechnung:  Seit dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend. Diese Regelung gilt auch für WEG, sofern sie unternehmerisch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes tätig sind. Der VDIV Deutschland hat eine Handlungsempfehlung zur Umsetzung der E-Rechnung in WEG herausgeben.

Anhebung der CO2-Abgabe / Brennstoffemissionshandelsgesetz: Die CO2-Abgabe stieg zum Jahreswechsel von 45 auf 55 Euro pro Tonne.

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Wahlprogramme 2025: Immobilienpolitik im Fokus

Die Bundestagswahl, die am 23. Februar 2025 stattfindet, rückt näher, und die Wahlprogramme der Parteien nehmen Form an. Besonders für die Immobilienbranche zeichnen sich grundlegende Unterschiede ab: SPD und Grüne setzen auf eine stärkere Regulierung wie z. B. durch die Mietpreise, während die Union Deregulierung und Entlastung betont.

Die SPD plant, die Mietpreisbremse unbefristet zu verlängern und die maximal zulässigen Mietsteigerungen in angespannten Wohnungsmärkten auf 6 Prozent innerhalb von drei Jahren zu begrenzen. Indexmietverträge sollen nur noch an die Entwicklung der Nettokaltmieten gekoppelt werden. Zudem will die Partei Kurzzeitvermietungen auf ein Mindestmaß reduzieren, um dem Wohnraummangel in Ballungsgebieten entgegenzuwirken.

Die Union hingegen setzt auf wirtschaftsfreundliche Maßnahmen. Sie möchte das umstrittene Heizungsgesetz der Ampel-Regierung abschaffen und stattdessen eine verlässliche Förderung für klimaneutrale Heizungen etablieren. Ein zentraler Punkt ihres Programms sind Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer, die den Immobilienkauf insbesondere für Familien erleichtern sollen. Konkrete Details zu den geplanten Förderungen stehen jedoch noch aus.

Die Grünen fordern eine stärkere soziale Staffelung der Förderprogramme für Gebäudesanierungen und die Einführung eines Klimageldes, um Haushalte mit geringem Einkommen zu entlasten. Sie setzen auf ambitionierte Klimaziele, einschließlich der Förderung erneuerbarer Energien und der Modernisierung von Altbauten.

Während SPD, Union und Grüne klare immobilienpolitische Akzente setzen, bleiben die Programme von FDP und AfD weitgehend ohne spezifische Vorschläge für die Branche. Die Linke hingegen fordert einen bundesweiten Mietendeckel und die Enteignung von Großvermietern mit mehr als 3.000 Wohnungen.

“Deutschland braucht einen Politikwechsel: Der Erwerb von privatem Wohneigentum, eine zentrale Säule der Altersvorsorge, wird für viele Menschen zunehmend unerreichbar. Die drastisch gestiegenen Baulandpreise, Baukosten, Nebenkosten wie die Grunderwerbsteuer und hohe Bauzinsen sind dafür ausschlaggebend. Es ist höchste Zeit, dass Maßnahmen ergriffen werden, um Wohneigentum attraktiv und bezahlbar zu gestalten”, konstatiert Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

Der VDIV hat daher eine Gegenüberstellung der Wahlprogramme mit Fokus auf die Immobilienverwalterbranche erarbeitet. Sie stellt Auszüge aus den Wahlprogrammen der sieben größten Parteien, die an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen, dar. Hier geht es zum Dokument. 

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