Archiv für Januar 2025

BGH stärkt Wohnungseigentümer: Fertigstellungspflicht bei Bauten

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. V ZR 243/23 ) stärkt die Rechte von Wohnungseigentümern. Wenn Bauprojekte ins Stocken geraten, können einzelne Eigentümer von der Gemeinschaft die Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums verlangen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Umsetzung den anderen Eigentümern zumutbar ist.

Zentral für die Zumutbarkeitsprüfung sind Kriterien wie der Baufortschritt, die finanziellen Belastungen für die Eigentümergemeinschaft und mögliche Alternativen wie der Verkauf an Investoren. Das Gericht stellte klar, dass übermäßige Kostensteigerungen – etwa über 50 Prozent der ursprünglichen Kalkulation – ein starkes Indiz für die Unzumutbarkeit sein können. Dennoch gibt es keine klare Grenze, da jeder Einzelfall zu prüfen ist und auch geringere Steigerungen als unzumutbar gelten können.

In dem verhandelten Fall hatte eine Eigentümerin geklagt, um die Fertigstellung eines Neubaus durchzusetzen, nachdem der Bauträger während der Abrissarbeiten insolvent gegangen war. Die Eigentümergemeinschaft lehnte die Finanzierung ab, wodurch die Klägerin den Fall vor Gericht brachte. Das Urteil könnte wegweisend für ähnliche Fälle in der Zukunft sein, insbesondere bei Insolvenzen von Bauträgern.

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Eigentümergemeinschaften und Bauträger. Potenzielle Käufer werden künftig verstärkt darauf achten, dass Zahlungen erst nach Fertigstellung der Bauprojekte erfolgen. Gleichzeitig wird das finanzielle Risiko für bestehende Eigentümergemeinschaften steigen, da sie bei stagnierenden Projekten möglicherweise mit hohen Sonderumlagen konfrontiert werden.

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Boom bei Balkonkraftwerken

Balkonkraftwerke erleben in Deutschland einen regelrechten Boom. Die Zahl der registrierten Mini-Solaranlagen hat sich im Jahr 2024 auf über 780.000 verdoppelt. Gemeinsam erreichen sie eine installierte Leistung von 0,7 Gigawatt, was einem bedeutenden Beitrag zur dezentralen Energieversorgung entspricht. Allein im vergangenen Jahr wurden über 430.000 neue Anlagen in Betrieb genommen.

Ein Grund für den Zuwachs sind gesetzliche Änderungen, die Vermietern und Eigentümern die Installation solcher Anlagen erleichtern. Hinzu kommt ein kontinuierlicher Preisverfall bei Solarmodulen, was leistungsstärkere Geräte erschwinglicher macht.

Besonders in den bevölkerungsreichen Bundesländern Nordrhein-Westfalen (157.000 Anlagen), Bayern (119.000) und Niedersachsen (103.000) ist der Zubau hoch. Dennoch gibt es regional deutliche Unterschiede, etwa in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg, wo die Verbreitung vergleichsweise gering ist.

Experten gehen davon aus, dass bis Mitte 2025 das millionste Balkonkraftwerk ans Netz geht. Die Entwicklung macht Deutschland zu einem Leitmarkt für Mini-Solaranlagen, dessen Modell auch international Beachtung findet.

Die Nutzung von Balkonkraftwerken bietet nicht nur die Möglichkeit, Stromkosten zu senken, sondern auch einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Verbraucher sollten jedoch die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nicht vergessen, da diese gesetzlich vorgeschrieben ist.

Um Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften dabei zu unterstützen, das Thema effizient anzugehen, hat der VDIV Deutschland eine Handlungsempfehlung erarbeitet, die Sie hier abrufen können. Für Mitglieder ist diese kostenfrei, Nicht-Mitglieder können sie nach Login erwerben. 

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