Archiv für November 2024

Kommt die Verlängerung der Mietpreisbremse und wenn ja, wie?

Die noch amtierende Bundesregierung will die Mietpreisbremse (MPB) bis zum 31. Dezember 2028 verlängern. Nach einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sollen Länder, die die MPB erneut anwenden wollen, künftig belegen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, um den Wohnungsmarkt zu entspannen – etwa durch neue Bauflächen oder Nachverdichtung. Zudem müssen sie erklären, warum die MPB trotz dieser Maßnahmen weiterhin notwendig ist. „In der aktuell herrschenden politischen Lage ist kaum davon auszugehen, dass es noch vor einer Neuwahl zur einer Verabschiedung des Gesetzentwurfs kommt”, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.  Aber auch davon abgesehen hat der vorliegende Entwurf deutliche Schwächen, wie der VDIV Deutschland kritisiert:

  • Von der Übergangslösung zur Dauerregelung: Die Mietpreisbremse sollte ursprünglich nur temporär eingesetzt werden. Nach etwa zehn Jahren ist sie jedoch zur Dauerregelung geworden. Dies schafft keinen neuen Wohnraum und verschärft die Probleme auf angespannten Märkten, so der VDIV.
  • Abschaffung der Überprüfungsfristen: Bislang mussten Länder nach fünf Jahren die Notwendigkeit der MPB begründen und Maßnahmen zur Wohnraumverbesserung nachweisen. Die geplante Streichung dieser Frist birgt laut VDIV das Risiko, dass Gebiete künftig auf Basis veralteter Daten ausgewiesen werden.
  • Fehlende Wirkung bei Wohnungsbau: Die Verlängerung der Mietpreisbremse könnte Investitionen in Neubauten weiter hemmen. Schon jetzt werden die angestrebten Ziele für den Wohnungsbau deutlich verfehlt. Laut Statistischem Bundesamt stagnieren Genehmigungen und Projekte seit Jahren.
  • Gestiegene Baukosten als Haupthindernis: Die massiv gestiegenen Baukosten treffen Vermieter und Investoren gleichermaßen. Viele Neubauprojekte wurden 2023 und 2024 auf Eis gelegt, da sie sich durch Mieten nicht refinanzieren lassen. Eine Verlängerung der MPB könnte Investitionen weiter unattraktiv machen.
  • Ungleiche Belastung für Vermieter: Kleine Vermieter mit wenigen Einheiten leiden besonders unter den gestiegenen Kosten für den Unterhalt von Wohnraum. Großvermieter können diese indirekt abfedern, kleine Anbieter jedoch stehen oft vor existenziellen Herausforderungen, wenn sie Mieten nicht anheben dürfen.
  • Unklare Regelungen bei Modernisierungen: Die bisherige Ausnahme von § 556f BGB für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen (Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2024 erstmalig genutzt und vermietet werden sowie umfassend modernisierte Wohnungen sind von § 556d BGB ausgenommen) entfaltet laut VDIV keine ausreichenden Anreize. Zudem bleibt unklar, ab welchem Umbaugrad eine Wohnung als „modernisiert“ gilt, was Investitionen zusätzlich hemmt.

Der VDIV Deutschland fordert, die Bau- und Baunebenkosten zu senken und bürokratische Hürden für Neubauprojekte abzubauen. Die Mietpreisbremse sei kein geeignetes Mittel, um die Ursachen des Wohnraummangels zu bekämpfen. Stattdessen müsse die Politik den Fokus auf Maßnahmen legen, die die Angebotsseite stärken, wie vereinfachte Bauvorschriften und finanzielle Anreize für Neubauten. „Ohne signifikante Fortschritte im Wohnungsbau bleibt die Verlängerung der Mietpreisbremse eine bloße Symptombekämpfung. Es bedarf nachhaltiger Lösungen, um die Wohnungsknappheit und die Mietpreisproblematik dauerhaft zu entschärfen“, so Martin Kaßler.

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn ist hier abrufbar.

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Prognosen zu Energiepreisen in 2025

Bislang haben Gasnetzbetreiber ihre Gebühren für 60 Prozent der Haushalte bekannt gegeben. Sie werden die Netznutzungsentgelte um bis zu 56 Prozent erhöhen. Der durchschnittliche Anstieg beträgt rund 23 Prozent. Für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh bedeutet das laut Verivox Mehrkosten in Höhe von 103 Euro. Die deutlichsten Gebührenerhöhungen haben bislang die Netzbetreiber in Sachsen-Anhalt (+43 Prozent), Brandenburg (+39 Prozent) sowie in Sachsen (+34 Prozent) angekündigt. Hintergrund der steigenden Netzentgelte ist eine von der Bundesnetzagentur festgelegte neue Abschreibungsregel: Danach können Gasnetzbetreiber schon jetzt eine mögliche Stilllegung ihrer Gasnetze ab frühestens 2035 in ihren Abschreibungen berücksichtigen.

Beim Strom sieht es etwas anders aus: Hier liegen aktuell die Netzbetreiberdaten für rund 71 Prozent der Haushalte vor. Danach werden die Netzentgelte im bundesweiten Durchschnitt um rund drei Prozent sinken. Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4.000 kWh spart nach den Berechnungen von Verivox 17 Euro (brutto) im Jahr. „Ob und wie stark Anbieter die Entlastung auch weitergeben, hängt auch von der Höhe weiterer Umlagen ab, die erst Ende Oktober bekannt gegeben werden“, gibt das Vergleichsportal allerdings zu bedenken. Besonders stark sinken die Stromnetzgebühren in Mecklenburg-Vorpommern (-24 Prozent), Schleswig-Holstein (-20 Prozent) und Brandenburg (-19 Prozent). Grund für die Senkungen dort ist eine neue Festlegung zur Verteilung der Mehrkosten für den Ausbau der Stromnetze zum Anschluss von mehr Windrädern und PV-Anlagen. Sie mussten in dünn besiedelten Regionen von vergleichsweise wenigen Verbrauchern getragen werden. Künftig werden sie bundesweit verteilt.

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