Archiv für November 2024

Hängepartie bei wichtigen Gesetzesvorhaben

Die Minderheitenregierung aus SPD und Grünen will zwar alle Gesetzentwürfe, die „keinerlei Aufschub“ dulden, noch durchs Parlament bringen, so Kanzler Olaf Scholz. Doch dazu braucht sie nun die Stimmen von Nicht-Regierungsfraktionen. Die könnten von FDP-Abgeordneten kommen, die Vorhaben zustimmen, welche sie mit auf den Weg gebracht haben. Oder von CDU/CSU-Abgeordneten. Oder von anderen.

In der Kurzsitzung des Bundestages in der vergangenen Woche gab es dazu einen Vorgeschmack: Mit den Stimmen aller Fraktionen und der Gruppe Die Linke bei Enthaltung der AfD-Fraktion nahm das Parlament einen Antrag des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur vorzeitigen Teilrückzahlung der Griechenland-Hilfen an. Der Nachtragshaushalt 2024 wurde mit den Stimmen des gesamten Parlaments an den Haushaltsausschuss zurück überwiesen. Die Ampel-Regierung hatte eine Vorlage im Kabinett verabschiedet. Sie sah rund 12 Milliarden Euro vor, unter anderem für Bürgergeld und die Förderung erneuerbarer Energien. Und auch Änderungen des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens hat der Bundestag beschlossen. Damit gilt der erweiterte Straftatenkatalog der Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbruchsdiebstählen um weitere fünf Jahre. Ohne Verlängerung wäre die Regelung am 12. Dezember 2024 außer Kraft getreten.

Eine Vielzahl weiterer Gesetzesvorhaben stand jedoch in der vergangenen Woche gar nicht erst auf der Tagesordnung des Bundestages. Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hatte angekündigt, die Union werde die geplante Änderung des Grundgesetzes zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts mittragen. Auch über einige weitere Entscheidungen könne man sprechen – „nachdem wir über die Vertrauensfrage entschieden haben, nicht vorher”. Vertreter der Union hatten Unterstützungsbereitschaft etwa bei dem geplanten Gesetz zur Pränataldiagnostik signalisiert.

Beim Rentenpaket II und dem Steuerentwicklungsgesetz hingegen will die Union offenbar nicht zustimmen. Und zahlreiche weitere Vorhaben stehen auf der Kippe. Das betrifft neben der Kindergrundsicherung, der Anhebung des Kindergeldes und der Bürgergeldreform, der CO2-Speicherung, dem Kraftwerkssicherheitsgesetz und dem Energiewirtschaftsgesetz auch zwei für die Immobilienwirtschaft zentrale Vorhaben – die Novelle des Baugesetzbuches und das Gebäudetyp-E-Gesetz (mehr dazu hier).

Und dann sind da noch all jene Projekte, die noch nicht gesetzlich fixiert sind – beispielsweise das Deutschlandticket. Sie hängen vom Bundeshaushalt 2025 ab. Solange der nicht beschlossen ist, greift die vorläufige Haushaltsführung nach Artikel 111 Grundgesetz. Damit sind nur Ausgaben möglich, die notwendig sind, um gesetzliche bestehende Einrichtungen zu erhalten, beschlossene Maßnahmen durchzuführen und rechtlich begründete Verpflichtungen des Bundes zu erfüllen. Die Regierung darf auch Geld ausgeben, um Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen oder Beihilfen für diese Zwecke weiter zu gewähren, sofern durch den Haushaltsplan eines Vorjahres bereits Beträge bewilligt worden sind. Ein regulärer Bundeshaushalt für das kommende Jahr wird frühestens Mitte 2025 vorliegen, so die Einschätzung des Haushaltsausschuss-Vorsitzenden Helge Braun (CDU) im MDR.

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VDIV-Verwalter-Monitor: ERP-Software – Wie zufrieden und wechselwillig sind Immobilienverwaltungen?

Der Markt für ERP-Software für Immobilienverwaltungen ist vielfältig, es gibt für einen relativ kleinen Markt viele Anbieter und Produkte. Laut dem aktuellen Verwalter-Monitor sind derzeit bei den Umfrageteilnehmenden 49 verschiedene Programme im Einsatz. Die am häufigsten in der Befragung genannten ERP-Systeme sind DOMUS ERP (15,5 Prozent), Powerhaus (10,2 Prozent) und Immoware24 (9,9 Prozent).

72,7 Prozent der Teilnehmenden sind mit dem derzeit genutzten ERP-System eher (49,8 Prozent) oder voll und ganz zufrieden (22,9 Prozent). Diese Bewertung deckt sich weitgehend mit den Zahlen des diesjährigen VDIV Branchenbarometers, zugenommen hat aber die Anzahl derer, die überhaupt nicht zufrieden sind von 4,9 Prozent auf aktuell 6,5 Prozent.

64,4 Prozent der befragten Immobilienverwaltungen schätzen ihr ERP-System als benutzerfreundlich ein. Häufigster Kritikpunkt ist aber die mangelnde Flexibilität des ERP-Systems, sich an Anforderungen des jeweiligen Nutzers anzupassen. Dieser Anspruch ist nachvollziehbar, allerdings auch kritisch zu hinterfragen, da individuelle Anpassungen an Einzelanforderungen erst ab einer entsprechenden Skalierbarkeit für den Hersteller auch kostendeckend umzusetzen sind.

Die zunehmende Dynamik am ERP-Markt und die Übernahme von Anbietern sorgt für eine neue Sensibilität in diesem Segment: Vor allem die Serviceorientierung und Zukunftsfähigkeit der ERP-Systeme rückt in den Fokus: 46,1 Prozent der Teilnehmenden stellen sowohl diese als auch die Innovationskraft ihres Anbieters in Frage. Jede zehnte Verwaltung (12,1 Prozent) hat aufgrund der Marktentwicklung bereits den Entschluss gefasst, den Anbieter zu wechseln, fast jedes fünfte (18,6 Prozent) denkt aufgrund dessen aktiv darüber nach. Für nur 39,3 Prozent der Unternehmen ist ein Wechsel derzeit kein Thema, insbesondere für größere Unternehmen, sei ein Wechsel besonders kostenintensiv und zeitaufwendig. 30 Prozent der Immobilienverwaltungen sind sich noch unsicher, und beobachten den Markt zunächst weiter. 

Ausschlaggebende Faktoren für die Wahl eines neuen Systems sind daher unabhängig von der Unternehmensgröße bessere Funktionalitäten und die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI), die v.a. für große Unternehmen (≥ 3.000 VE) überdurchschnittlich oft ein wichtiger Aspekt (54,1 Prozent) ist. Ein Hemmnis ist allerdings der Aufwand, den ein ERP-Systemwechsel mit sich bringt und der nicht immer reibungslos verläuft und sowohl von den Mitarbeitenden als auch den Kunden mitgetragen werden muss. Mit 61 Prozent geht daher mehr als die Hälfte der Befragten von einem hohen zeitlichen Aufwand für einen Systemwechsel aus. Jedes fünfte Unternehmen (20,4 Prozent) hält den Wechsel aus diesem Grund für nicht umsetzbar. 

Die Hälfte aller Teilnehmenden (50,2 Prozent) misst der Zusammenarbeit mit dem ERP-Anbieter eine sehr hohe Bedeutung für die langfristige Weiterentwicklung ihres Unternehmens bei und schätzt den ERP-Anbieter als zentralen Partner für die Zukunft.

Die größten Bedenken bezüglich des eigenen ERP-Programms haben Immobilienverwalter daher bei der Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft des Anbieters, sowie steigenden Kosten und nachlassender Servicequalität.

„Der unternehmerische Erfolg ist auch an ein sich stetig weiter entwickelndes innovatives ERP-System gekoppelt. Das sollten sowohl Immobilienverwaltungen als auch Softwareanbieter stets im Blick behalten“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. Das Tätigkeitsfeld von Immobilienverwaltungen entwickelt sich nicht zuletzt wegen vieler neuer gesetzlicher Anforderungen an Gebäude sowie im WEG- und Mietrecht sehr dynamisch. Hier müssen sowohl die Software als auch die Verwaltungen Schritt halten.

Über den Verwalter-Monitor:

Der VDIV-Verwalter-Monitor “Die Zukunft von ERP-Systemen in der Immobilienverwaltung“ wurde vom 16. Oktober bis 23. Oktober 2024 als reine Online-Befragung durchgeführt. Insgesamt nahmen daran 323 Immobilienverwaltungen teil, überwiegend Immobilienverwaltungen mit bis zu 2.999 VE (77,1 Prozent). Im Mittel verwalten die Umfrageteilnehmer 2.200 Wohneinheiten. Weitere Informationen und die detaillierte Auswertung finden Sie hier. Nach den Umfragen zu Versammlungszeiten, zur Elementarschadenversicherung und zur Nutzung von KI-Tools in der Immobilienverwaltung präsentiert der VDIV Deutschland damit in kurzer Zeit weitere Umfrageergebnisse, die wertvolles Wissen für den Unternehmensalltag bereithalten.

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