Archiv für September 2024

Durchschnittlich 37.000 Euro pro Sanierungsprojekt – staatliche Förderung entscheidend

Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer bleibt die energetische Sanierung eine wesentliche Maßnahme, um Kosten zu senken und den Wert der Immobilie langfristig zu erhalten. Eine repräsentative Studie im Auftrag von Immowelt ergab folgende Tendenzen: 

Jeder vierte Eigentümer hat im vergangenen Jahr saniert und dabei im Durchschnitt etwa 37.000 Euro investiert (wir haben berichtet).

Staatliche Hilfen waren für Viele unerlässlich: 55 Prozent der befragten Eigentümer gaben an, Förderprogramme genutzt zu haben. Vor allem direkte Zuschüsse (31 Prozent) und zinsvergünstigte Darlehen (14 Prozent) wurden in Anspruch genommen. In einigen Fällen war sogar eine Kombination aus beiden Hilfen möglich. Besonders beliebt war der Austausch von Fenstern (47 Prozent), gefolgt von der Erneuerung der Heizung (43 Prozent) und der Dämmung (42 Prozent). 68 Prozent fanden den Antragsprozess unkompliziert. 

Allerdings verzichteten 43 Prozent der Befragten komplett auf staatliche Hilfen. Gründe hierfür waren unter anderem fehlende Förderprogramme (30 Prozent), nicht förderfähige Projekte (28 Prozent) oder der zu hohe bürokratische Aufwand (19 Prozent).

Trotz dieser Hürden bleibt die Bereitschaft, in energetische Sanierungen zu investieren, hoch. 21 Prozent der Befragten planen bereits innerhalb der nächsten zwölf Monate Modernisierungsmaßnahmen. Ein wichtiger Anreiz hierfür ist die CO₂-Steuer, die insbesondere bei schlecht isolierten Mietobjekten höhere Kosten verursacht. Je besser die Energieeffizienz, desto geringer fällt die Steuerbelastung für Vermieter aus.

Die Eigentümer, die in naher Zukunft sanieren wollen, rechnen im Durchschnitt mit Kosten von 33.500 Euro. Die treibenden Kräfte hinter diesen Vorhaben sind die Hoffnung auf niedrigere Betriebskosten (57 Prozent), eine Steigerung des Wohnkomforts (46 Prozent) und die Wertsteigerung der Immobilie (35 Prozent).

Die Immowelt-Umfrage, durchgeführt im Mai 2024, basiert auf den Antworten von 2.027 Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland und liefert somit repräsentative Einblicke in die Sanierungspläne und -erfahrungen deutscher Immobilienbesitzer. Die Ergebnisse können hier abgerufen werden. 

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Bundeskabinett beschließt Novelle des Baugesetzbuches

Wir haben berichtet.

Ein wichtiger Baustein der Überarbeitung ist der neue § 246e BauBG („Bau-Turbo“): Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt dürfen bis Ende 2027 in Ausnahmefällen zusätzliche Bauflächen ausweisen, wenn sie an bereits bestehende Siedlungsgebiete angrenzen, ohne dass ein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden muss. Des Weiteren sollen Erweiterungen, insbesondere Aufstockungen, überall ohne Änderung eines Bebauungsplans möglich sein und Verdichtungen wie Bebauungen in zweiter Reihe erleichtert werden. Von Digitalisierung und Bürokratieabbau wie der Beschränkung des Umfangs von Umweltberichten sowie Fristen für die Bauleitplanung und einer Innovationsklausel zur schnelleren Aktualisierung von veralteten Bebauungsplänen verspricht sich die Bundesregierung eine Beschleunigung des Baugeschehens. „Dieses überarbeitete Baugesetzbuch ist systematischer, effizienter und moderner“, so das Fazit von Bundesbauministerium Klara Geywitz (SPD).

Der VDIV Deutschland unterstützt in seiner Stellungnahme grundsätzlich das Anliegen, Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Wohnungsbau zu beschleunigen. „Eine dauerhafte Übertragung des Vorkaufsrechts sehen wir allerdings kritisch. Auch ob eine Verlängerung des Umwandlungsverbotes und eine Zersplitterung der Regelungen zu Umwandlungen zielführend sind, bleibt fraglich“, merkt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler an. 

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