Archiv für August 2024

Ansturm auf Fördermittel für Energieberatung

Die Kürzung der Förderung betrifft die Programme Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN). Neben dem Fördersatz wurde auch die Höhe der maximal förderfähigen Kosten reduziert. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt ein Höchstbetrag von 650 Euro, für Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten von 850 Euro. Die Präsentation der Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung bezuschusst der der Bund einmalig mit 250 Euro. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) begründete die Kürzungen mit der hohen Nachfrage. Bis Anfang Juli waren über 80.000 Anträgen für Wohngebäude und 3.200 Anträgen im Programm EBN eingegangen. Zugleich verwies das BMWK auf die haushaltspolitische Gesamtlage. „Durch die Absenkung können auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden“, hieß es in der Ankündigung der Kürzung am 5. August. In den Stunden danach ging eine Flut von Anträgen beim BAFA ein.

Zugleich sorgte die Mittelkürzung für einen Aufschrei nicht nur seitens der Energieberaterverbände, sondern in der gesamten Branche. „Nach viel Gerangel um Förderinhalte, Fördersätze und Zuständigkeiten gab es nun gerade mal für wenige Wochen wieder eine einigermaßen zuverlässige Förderstruktur. Doch das erwies sich als trojanisches Pferd“, betonte Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV-Deutschland. „All jene Eigentümer, die auf Basis der GEG-Novelle eine umfassende Sanierung in Angriff nehmen wollen, brauchen dafür eine Energieberatung. Hier zu sparen, bedeutet, an der Qualität der Sanierung zu sparen.“

Der Koalitionsvertrag sah zudem ursprünglich vor, den individuellen Sanierungsfahrplan für Wohnungseigentümer kostenfrei einzuführen.

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Programme des Bundes zu altersgerechtem Wohnen

Bundestagsdrucksache 20/12362

In einem Forschungsvorhaben mit dem Titel „Neubau von altersgerechten Wohnungen – Quantitäten und deren Belegungsstrategien“ untersucht das Bundesinstitut für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) bis September 2025 das aktuelle Neubauangebot von altersgerechten Wohnungen sowie das Nachfragepotenzial bis 2040. Daten zu den in den vergangenen zehn Jahren fertiggestellten Wohnungen in diesem Segment gibt es laut BMWSB nicht. Das Ministerium verweist dazu auf Daten aus dem Mikrozensus 2018, wo nach Merkmalen wie ausreichender Breite der Haustür, Schwellenfreiheit in der Wohnung, genügend Raum im Bad oder einer ebenerdige Dusche gefragt wurde. Danach seien etwa 557.000 bis 709.000 Wohnungen in Deutschland altersgerecht. Als weiteres Programm benennt das Ministerium „AGIL – Altersgerecht, gemeinschaftlich und inklusiv leben“. Darin werden beispielsgebende Bau- und Investitionsprojekte gefördert, die zeigen wie ein selbstbestimmtes Leben im Alter und der Verbleib in der Häuslichkeit beziehungsweise im vertrauten Wohnumfeld gelingen kann.

Seit Beginn des Förderkonzeptes „Altersgerechtes Umbauen“ im Jahr 2014 wurden nach Angaben des BMWSB 319.366 Zusagen für Zuschüsse in Höhe von 669,1 Millionen Euro erteilt und 388.416 Wohneinheiten gefördert (Stand: Dezember 2023).

Die Ausführung des Ministeriums finden Sie hier in voller Länge

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