Als zentrales Ziel der Novelle formuliert Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (SPD): „Planen, Genehmigen und Bauen werden bürokratieärmer. Das spart Zeit und Kosten. Die Novelle ist damit auch ein kleines Konjunkturprogramm für die Baubranche. Wir vereinfachen die Anwendung des Städtebaurechts durch mehr Praxisorientierung. Gemeinden können besser auf lokale und regionale Veränderungen reagieren und bei Bedarf schneller Baurechte schaffen.“ Mit Hilfe einer Innovationsklausel sollen Kommunen einfacher als bisher einen Bauplan ändern können. Bebauungspläne sollen künftig in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Beteiligungsverfahrens veröffentlicht werden. Bekanntmachungen über Flächennutzungs- und Bebauungspläne sollen auch digital erfolgen.
Diverse Neuerungen fokussieren darauf, in angespannten Märkten leichter Wohnraum schaffen zu können. Geplant ist, Erweiterungen von Gebäuden wie etwa Aufstockungen ohne Änderung des Bebauungsplans zu ermöglichen. Auch Verdichtungen durch das Bauen in zweiter Reihe oder in einem Hof sollen vereinfacht werden. In besonders ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen die Länder bis Ende 2027 einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen einführen (Umwandlungsschutz nach § 250 BauGB).
Die Gesetzesnovelle soll nach der Sommerpause im Kabinett beschlossen und bis Ende 2024 im Bundestag verabschiedet werden.
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