Archiv für August 2024

Leitfaden zum DSGVO-konformen Umgang mit Mieterdaten

Von der Beauftragung eines Maklers über die Vermietung einer Wohneinheit bis zur Abwicklung eines Kaufvertrags – in der Immobilienbranche spielt die Verarbeitung und damit auch der Schutz von personenbezogenen Daten für eine Vielzahl von Akteuren eine wichtige Rolle. Das Institut für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft (ICG) hat gemeinsam mit den Datenschutzexperten von Freshfields Bruckhaus Deringer Fallstricke und Risiken, sowie Best Practice Beispiele und Handlungsempfehlungen zusammengetragen. Die Autoren weisen darauf hin, dass es sich bei dem Leitfaden um keine abschließende und keine verbindliche Information handelt. Eine Beratung im Einzelfall, etwa durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei, könne durch den Leitfaden nicht ersetzt werden.

Auch der VDIV Deutschland hat sich mit dem Thema Datenschutz bei Vermietungsprozessen auseinandergesetzt und dazu eine Handlungsempfehlung herausgegeben, die für Mitglieder kostenfrei ist. Sie kann hier abgerufen werden.

Den „Leitfaden zum sicheren Umgang mit Daten in der Immobilienbranche“ können Sie hier kostenlos herunterladen. Er soll regelmäßig aktualisiert werden.

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Vorschläge zur sozialen Wärmewende – warmmietenneutral?

In Mietwohnungen ist die warmmietenneutrale Ausgestaltung einer Modernisierung für die soziale Akzeptabilität und Akzeptanz der Wärmewende elementar, so eine zentrale These der Wissenschaftler. Sie untersuchten daher, ob die Warmmiete bei den aktuellen Preisen für Wärmedämmung und Wärmepumpen, der aktuellen Förderung des Bundes und den zukünftig erwartbaren Energiepreisen sinken oder steigen wird. Den Berechnungen zufolge ist die Warmmietenneutralität nicht gegeben, wohl aber erreichbar. Das Wuppertal Institut sieht dafür zwei Stellschrauben – die Förderung und das Mietrecht.

Die Wissenschaftler schlagen eine kurzfristige Ausweitung des Speed-Bonus von 20 Prozent für Wärmepumpen auch auf Mietwohnungen vor. Zudem sollte die Förderung für Wärmedämmung um 10 Prozent erhöht werden, um den Wärmebedarf zu reduzieren. Außerdem wäre eine Reform der Förderung und der Modernisierungsumlage bis spätestens 2026 nach dem sogenannten Drittelmodell sinnvoll. Dieses sieht einerseits eine Erhöhung der Förderung auch für die Gebäudemodernisierung auf 30 bis 40 Prozent und andererseits eine Absenkung der Modernisierungsumlage von acht auf etwa drei Prozent vor. Dabei müssen die Förderbeträge nicht mehr von der umzulegenden Investitionssumme abgezogen werden, so dass Vermietende einen höheren Anreiz zur energetischen Gebäudemodernisierung haben.

Die Analyse „Wie die Wärmewende sozial gestaltet werden kann“ können Sie hier lesen.

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