Archiv für Juli 2024

Elementarschadenversicherungen: Notwendigkeit oder Überregulierung?

Schon 2023 haben Bundesrat und Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) festgestellt, dass die Deckung gegen Elementarschäden in Deutschland unzureichend ist. Derzeit sind wohl etwas mehr als 50 Prozent aller Privathäuser gegen Elementarschäden versichert. Im März 2024 wurde dieses Thema auf der MPK wieder aufgegriffen und ein Beschluss gefasst. Einige Tage später fand eine öffentliche Anhörung im Bundestag statt. Die Hochwasserkatastrophe in Bayern und Baden-Württemberg Anfang Juni hat diese Diskussion erneut angestoßen. Die Bundesregierung ist bei diesem Thema derzeit nicht geeint: Während SPD und Grüne eine Pflichtversicherung unterstützen, lehnt die FDP diese ab. Bundesjustizminister Marco Buschmann lehnt eine Pflichtversicherung ab, da sie das Wohnen verteuern, Bürokratie erhöhen und den Staat nicht von finanzieller Haftung befreien würde. Auch die Regierungschefs der Länder und Bundeskanzler Scholz fanden noch keine Einigung. Die Bundesregierung hält derzeit an einer Angebotspflicht fest, während die Länder eine Pflichtversicherung fordern: Der Vorschlag der Bundesregierung sieht vor, dass Versicherer für Neubauten ein obligatorisches Angebot machen müssen, das aber abwählbar ist (Opt-out). Auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsbauten sollen ein Angebot bekommen (Opt-in).

Der VDIV-Verwalter-Monitor will ein besseres Verständnis der aktuellen Versicherungslandschaft und der Obliegenheitspflichten, also der Pflichten der Versicherungsnehmer, gewinnen. Wie gut sind Wohnungseigentümergemeinschaften über ihre Möglichkeiten und Pflichten informiert und welche Maßnahmen könnten zur Verbesserung der Versicherungsabdeckung beitragen?

Hier geht’s zur Kurzumfrage.

Die Auswertungen der vergangenen Verwalter-Monitore „Bestandsaufnahme – Versammlungszeitbeginn einer Wohnungseigentümerversammlung“ sowie „KI in der Immobilienverwaltung“ finden Sie hier.

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Weiter rückläufige Preise für Wohnimmobilien

Mit einem Minus von 9,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal fielen die Preise bei Ein- und Zweifamilienhäusern in den Top-7-Metropolen überdurchschnittlich stark. Für Eigentumswohnungen zahlten Erwerber hier im Mittel 4,6 Prozent weniger als im ersten Quartal 2023. Anders sieht die Entwicklung in den Metropolen aus: Dort sanken die Kaufpreise für Ein- und Zweifamilienhäuser um 3,2 Prozent, für Wohnungen stiegen sie um 0,4 Prozent.

Medienberichte hatten unter Berufung auf Ronald Slabke, CEO des auf den Immobilienmarkt spezialisierten Finanzdienstleisters Hypoport, die Aussagekraft der Zahlen in Frage gestellt. Slabke hat bereits mehrfach die Datenbasis, nämlich die Sammlungen der Gutachterausschüsse, kritisiert. Darin stecken seiner Einschätzung nach unter anderem systemische Fehler, da einerseits Übertragungen innerhalb von Familien zu steuerlich optimierten Preisen enthalten sind und andererseits nicht zwischen eigennutzungsfähigen und vermieteten Wohnimmobilien differenziert wird.

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