Archiv für Juli 2024

Einigung der Ampelfraktionen zum Bundeshaushalt

Die Kosten für die EEG-Umlage in Höhe von rund 40 Milliarden Euro sollen in 2025 nicht mehr aus dem KTF sondern aus dem Zentralhaushalt gedeckt werden. Angesichts der nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil deutlich geschrumpften Rücklage im KTF (wir haben berichtet)ist diese Maßnahme ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung des Fonds und zur Sicherung der Finanzierung der künftigen Klimapolitik. Für den KTF sind laut Wirtschaftsminister Habeck 34 Milliarden Euro eingeplant. Programmkürzungen oder -einstellungen seien nicht vorgesehen.

Das Eckpunktepapier zum Haushalt enthält auch eine Passage „Mehr und bezahlbarer Wohnraum“. Danach sind bis 2028 mehr als 20 Milliarden Euro für die soziale Wohnraumförderung vorgesehen. Für das neue (noch nicht begonnene) Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau im unteren und mittleren Preissegment (KNN) soll es eine weitere Milliarde geben. Die Mietpreisbremse wird verlängert.

Das Kabinett wird am morgigen 17. Juli 2024 über den Haushaltsentwurf beschließen. In der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause steht er auf der Tagesordnung des Bundestages. Es wird erwartet, dass die Haushaltsverhandlungen und das parlamentarische Verfahren erst zum Jahresende abgeschlossen sein werden.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Ohne EH-40-Standard: Neues KfW-Programm für Neubauten

Bundestagsdrucksache 20/8661

Das Bundesbauministerium hatte im Zuge der Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 im Februar angekündigt, das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau von Wohngebäuden mit kleinen und mittleren Einheiten im Niedrigpreissegment“ (KNN) werde neben dem KfW-Programm für den klimafreundlichen Neubau (KFN) und der Kreditförderung Wohneigentum für Familien (WEF) die dritte Säule der Neubauförderung bilden (wir haben berichtet). Entgegen der damaligen Ankündigung wird nun jedoch die Erfüllung des EH-40-Standards nicht Voraussetzung für die Förderung werden. „Die Konditionen bei KNN entsprechen den Rückmeldungen aus der Branche, keinen EH40-Standard als Muss-Kriterium für die Energieeffizienz festzuschreiben, sondern den ganzen Lebenszyklus eines Gebäudes, sowohl im Hinblick auf die THG-Emissionen als auch im Hinblick auf die Baukosten in den Blick zu nehmen. Diese Baukostenbegrenzung und eine Begrenzung der Wohnfläche in Abhängigkeit von der Anzahl der Räume sollen dazu beitragen, dass mehr neuer klimafreundlicher, kostengünstiger und flächeneffizienter Wohnraum gebaut wird“, erklärte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD).

Zusätzlich zu den vom Haushaltsausschuss zugesagten Mitteln soll es eine weitere Milliarde Euro geben, so die Einigung der Ampelfraktionen zum Bundeshaushalt 2025. Wann und mit welchen Bedingungen und Konditionen das Förderprogramm tatsächlich starten wird, ist bislang unklar. „Die Anpassungen werden derzeit abgestimmt“, heißt es aus dem Ministerium.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular