Archiv für Juni 2024

Höhere Lärmwerte sollen Wohnbebauungen in Innenstädten erleichtern

Konkret sollen die nächtlichen Richtwerte außerhalb von Gebäuden in urbanen Gebieten auf 50 dB(A) (bislang: 45), in Kern- und Mischgebieten auf 48 dB(A) (bislang: 45) und in allgemeinen Wohngebieten auf 43 dB(A) (bislang: 40) angehoben werden. Geräuschspitzen sollen nachts in urbanen Gebieten, Kern- und Mischgebieten auf 65 dB(A) und in allgemeinen Wohngebieten auf 60 dB(A) gedeckelt sein. Auf diese Weise könnte ein Heranrücken von Wohnbebauung an gewerbliche oder industriell genutzte Gebiete ermöglicht und weitere Flächenpotenziale mobilisiert werden, so die Idee.

Die neue Regelung soll allerdings an vier Voraussetzungen geknüpft sein:

  • Das Bauvorhaben muss sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befinden, der der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dient.
  • Im Bebauungsplan müssen spezielle Fensterkonstruktionen festgelegt sein, die eine ausreichende Luftzufuhr und zugleich hohen Lärmschutz sichern. Die Bundesregierung schätzt, dass damit zusätzliche Kosten in Höhe von 2.000 bis 3.000 Euro pro Wohnung auf Bauherren zukommen.
  • Der Bebauungsplan muss zum Aufenthalt für die Bewohner bestimmte Bereiche im Freien vorsehen, wo die unverändert gültigen Immissionsrichtwerte am Tag eingehalten werden.
  • Vor der Erhöhung der nächtlichen Immissionsrichtwerte müssen alle bautechnischen Möglichkeiten wie Nutzungszuordnung, aktiver Schallschutz, Baukörperstellung und Grundrissgestaltung nachweislich ausgeschöpft werden.

Nur wenn alle genannten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, soll die befristete Erhöhung gelten.

Der Entwurf zur Änderung der TA Lärm wird aktuell in den Ressorts abgestimmt. Verbände haben bis zum 21. Juni 2024 Zeit für ihre Rückmeldungen. Die Verwaltungsvorschrift muss vom Kabinett und dem Bundestag beschlossen werden und benötigt die Zustimmung des Bundesrates.

Den „Entwurf einer Zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ können Sie hier herunterladen.

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Jahresstatistik Wohnungsbau 2023

Bei Zweifamilienhäusern betrug der Zuwachs 3,8 Prozent, bei Mehrfamilienhäusern 4,1 Prozent. In Nichtwohngebäuden wurden 17,2 Prozent mehr Wohneinheiten errichtet als im Vorjahr. Im Mehrjahresvergleich, so die Statistiker, ist die Gesamtzahl der Fertigstellungen weitgehend stabil (2021: 293.400, 2022: 295.300).

Neben den Fertigstellungszahlen veröffentlichte die Behörde weitere Daten zum Wohnungsbaugeschehen: Zum Jahresende hat sich der Bauüberhang – also die Zahl der genehmigten, aber nicht fertiggestellten Wohneinheiten – um 58.100 auf 826.800 verringert (Jahresende 2022: 884.900). Ein Teil des Rückgangs ist auf erloschene Baugenehmigungen zurück zu führen. Im Jahr 2023 sind für 22.700 Wohnungsneubauten die Genehmigungen nach einer üblicherweise mehrjährigen Gültigkeitsdauer abgelaufen. Den Angaben zufolge sind aus dem Bauüberhang 390.900 Wohnungseinheiten derzeit im Bau. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) bewertete die Zahlen als Beleg für die stabile Lage am Bau und verwies auf einzelne Aspekte der Statistik: „Mit unserer zielgerichteten Wohnungspolitik haben wir die richtigen Anreize gesetzt, um Projekte aus dem Bauüberhang trotz der schwierigen Rahmenbedingungen am Bau zu realisieren. Der soziale Wohnungsbau erweist sich dabei als absoluter Stabilitätsanker für die Bau- und Immobilienbranche.“ Die Zahl der geförderten Wohneinheiten sei um mehr als 20 Prozent gestiegen.

Das Fazit der Immobilienbranche sieht anders aus: „Dass die Fertigstellungszahlen nicht noch mehr zurück gegangen sind, ändert nichts an der Tatsache, dass der Wohnungsbau weit hinter dem 400.000-Ziel hinterher hinkt“, betont Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Zudem ist es grotesk, dass die Bundesregierung den Rückgang des Bauüberhangs, der zu einem maßgeblichen Teil der Tatsache geschuldet ist, dass Projekte einfach nicht realisiert wurden, als Errungenschaft verkaufen möchte. Und auch 49.430 im vergangenen Jahr neu geförderte Sozialwohnungen sind alles andere als ein Erfolg. Die Bundesregierung verfehlt hier ihr selbstgestecktes Ziel von 100.000 Sozialwohnungen im Jahr noch eklatanter als im übrigen Wohnungsneubau.“

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