Archiv für Juni 2024

Kommunale Wärmeplanung mit Wasserstoff derzeit nicht verantwortbar

Die Argumentationskette des Gutachtens der Umweltrechtskanzlei Günther, eines Partners von Agora Energiewende, im Auftrag des Umweltinstituts München zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe, dem WWF, GermanZero und dem Klima-Bündnis ist folgende: Voraussetzung dafür, dass eine Kommune eine Wärmeplanung mit Wasserstoff für Haushalte und andere Kleinverbraucher aufstellt, ist eine Vereinbarung mit dem Gasverteilnetzbetreiber zu einem Netzumstellungsfahrplan. In diesem Fahrplan muss der Netzbetreiber hohe gesetzliche Anforderungen erfüllen und zusichern, dass er Mehrkosten von Eigentümerinnen und Eigentümern für Umbauten am Heizsystem übernimmt, falls die Wasserstoffversorgung scheitert. Diesen Fahrplan können die Netzbetreiber jedoch bislang nicht erstellen, weil die regulatorischen Vorschriften für Gas- und Wasserstoffnetze noch nicht aktualisiert wurden.

Auch die tatsächliche Lieferung von Wasserstoff ist nicht gesichert. „Eine sinnvolle (und nicht fehlgeleitete) Wärmeplanung mittels Wasserstoffnetzgebieten, die den Zeitplan bis Mitte 2026 (bzw. Mitte 2028) für ihre Fertigstellung einhalten soll, muss aktuell von einer Ungeeignetheit der Wasserstoffnetzplanung für Haushaltskunden auszugehen“, so das Fazit des Gutachtens. Solange die Vereinbarung eines Umstellungsfahrplanes nicht verbindlich in Aussicht stehe, könne und müsse die Kommune Wasserstoff für Haushalte bereits frühzeitig aus der Wärmeplanung ausklammern, um keine Zeit und Ressourcen für unrealistische Lösungen zu verschwenden.

Für Haushalte hat diese Einschätzung weitreichende Konsequenzen: Viele Eigentümer warten aktuell mit der Heizungserneuerung auf den kommunalen Wärmeplan und hoffen, dass sie an ein Wasserstoffnetz angeschlossen werden. Viele andere lassen eine neue Gasheizung einbauen, die auf den Betrieb mit Wasserstoff umstellbar ist. In beiden Fällen können teure Fehlinvestitionen drohen.

Angesichts dessen warnt das Gutachten: „Ein wesentliches Ergebnis der vorliegenden Prüfung ist, dass die potenziell weitreichenden (nicht zuletzt wirtschaftlichen) Folgen von Festlegungen innerhalb der Wärme- und Wasserstoffnetzplanung dazu führen, dass der realistischen Machbarkeit gegenüber den theoretischen Vorteilen der Vorrang einzuräumen ist. Das gilt insbesondere mit Blick auf die rechtlichen Wirkungen für Gebäudeeigentümer/Wärmekunden und die negativen Folgen für diesen, wenn eine unrealistische Planung fehlgeht.“

Für den VDIV Deutschland ist klar: Ohne klare Rahmenbedingungen werden Eigentümergemeinschaften weiterhin nicht aktiv werden und Sanierungsraten niedrig bleiben. „Die Bundesregierung ist gefordert, nicht nur Klimaschutzziele auszugeben, sondern auch ein Umfeld zu schaffen, das diese Ziele erreichbar macht – das gilt ebenso für Förderbedingungen. Tut sich nichts, tun auch die Eigentümer nichts“, prognostiziert VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Die „Gutachterliche Stellungnahme zur kommunalen Wärmeplanung“ finden Sie hier.

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Wo drückt der Schuh bei energetischer Sanierung in WEG?

Die sieben größten im Projekt identifizierten Hindernisse der energetischen Sanierung von WEG-Gebäuden unter Berücksichtigung der aktuellen Situation sowie entsprechender Lösungsvorschläge lauten:

  • Fehlendes Wissen verhindert Initiativen und Entscheidungen eine Sanierung auf den Weg zu bringen – Förderung für iSFP WEG gerechter gestalten
  • Bedarf nach Lösungen aus einer Hand: „One-Stop-Shop“-Lösungen in der BEG förderfähig machen
  • Fehlende Unterstützung für WEG-Immobilienverwaltungen energetische Sanierungsmaßnahmen voranzubringen
  • Verzögerung von Sanierungsentscheidungen in WEG: Gesetz für die virtuelle WEG-Versammlung
  • Zwischenfinanzierung für WEG-Darlehen bei kurzfristigem Ausfall von Parteien der WEG
  • WEG-Parteien mit geringem Familieneinkommen können sich hohe Investitionen trotz BEG nicht leisten: zinsverbilligte Darlehen für energetische Sanierungen als Ergänzung zur Zuschussförderung vorsehen
  • Wärmelieferverordnung blockiert energetische Sanierungen in WEG

Die Erläuterung zu den einzelnen Forderungen und Maßnahmen, den entsprechend anzupassenden Regulierungsrahmen bzw. das jeweilige politische Vorhaben sowie die erwartete Wirksamkeit der Maßnahmen und den geschätzten Aufwand der Lösungsansätze können Sie diesem Dokument entnehmen.

Das EU-Projekt GREEN Home hat es sich zum Ziel gesetzt, die Sanierungsrate in WEG-Gebäuden zu erhöhen. Dazu entwickelt das Projektteam praxistaugliche Instrumente für die Umsetzung und Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften. In GREEN Home haben sich der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV), die Deutsche Initiative Energieeffizienz (DENEFF), der DENEFF Energiedienstleistungs-Hub (EDL_HUB), die Initiative Wohnungswirtschaft in Osteuropa (IWO) und Funding for Future (F3) zusammengeschlossen. Die Reichweite des Projekts umfasst knapp tausend Immobilienverwaltungen mit mehreren hunderttausend Wohnungen im Eigentum.

Weitere Infos zum Projekt: https://www.green-home.org/

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