Archiv für Juni 2024

Umfrage zur Nutzung von Mieter-Apps

Der Umfrage unter 1.000 repräsentativ ausgewählten Mieterinnen und Mietern zufolge wird die App am häufigsten genutzt, um Reparaturen zu melden (57 Prozent). Auch zur Einsichtnahme in die Betriebskostenabrechnung und in den Mietkontenbestand (je 41 Prozent) sowie zum Abrufen von Verträgen und Verbrauchsinformationen (je 40 Prozent) bedienen sich Mieter der App. Überdurchschnittlich oft verwenden 25- bis 39-jährige (21 Prozent) und Haushalte mit einem Einkommen von mehr als 3.000 Euro im Monat (20 Prozent) die Mieter-App. Diejenigen Befragten, die die App nicht nutzen, gaben an, dafür keinen Bedarf (50 Prozent) oder Schwierigkeiten mit der Handhabung (35 Prozent) zu haben.

Nach wie vor bevorzugt die Hälfte (2023: 50 Prozent, 2020: 57 Prozent) der Mieter das Telefon bei der Kontaktaufnahme zum Vermieter. Jeder vierte Mieter (2023: 24 Prozent, 2020: 19 Prozent) nutzt vorrangig E-Mail. Mieter-Apps hingegen verlieren auf ohnehin niedrigem Niveau an Bedeutung (2023: 3 Prozent, 2020: 4 Prozent) als primäres Kommunikationsmittel.

Eine Kurzversion des „Servicemonitor Wohnen“ steht hier kostenlos zum Download zur Verfügung.

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Neue Bedarfsstudie zu öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur

Diese öffentlich zugängliche Ladinfrastruktur wird zwischen 36 und 50 Prozent der Energie zur Verfügung stellen, die in die E-PKW verladen wird. Das Gesamtvolumen schätzt die Studie auf 37,8 Terrawattstunden. Für die Untersuchung wurden neben einem Referenzszenario vier weitere Szenarien definiert und betrachtet. Sie zeichnen sich durch unterschiedliche Annahmen beispielsweise bezüglich der Verfügbarkeit nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur oder Ausbau der HPC-Ladeinfrastruktur (High Power Charging) aus. Die Bedarfsanalysen basieren unter anderem auf der Modellierung einer Herstellerbefragung von Jahresanfang, wonach für 2035 von rund 28 Millionen zugelassenen E-Fahrzeugen auszugehen ist.

Ein wichtiges Fazit der Studie lautet: In allen untersuchten Szenarien wird der tatsächliche Bedarf an installierter Ladeleistung die Vorgaben der EU-Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) überschreiten. Diese gibt die Mindestziele für den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur auf europäischer Ebene vor. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hält die nun vorgelegten Bedarfsannahmen für überdimensioniert. Ein Ausbau der Infrastruktur werde in diesem Maße nur mit staatlichen Subventionen oder unwirtschaftlichen Versorgungsauflagen gelingen. Es sei nicht wirtschaftlich, Ladesäulen aufzustellen, die am Ende kaum genutzt werden.

Hier können Sie die Studie „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030: Szenarien für den Markthochlauf“ herunterladen.

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