Archiv für Juni 2024

Reaktionen der Länder auf Hochwasserkatastrophe

Im Rahmen einer Gemeinschaftsaufgabe würden Bund und Länder zur gemeinsamen Finanzierung von Klimaschutz und Klimafolgenanpassung verpflichtet. Ziel ist, vor allem die Kommunen zu unterstützen. Die Ressort-Chefs der Länder forderten die Bundesregierung auf, über die laufende Prüfung offener Rechtsfragen zu berichten. Bundesumweltministerin Steffi Lemke hatte sich bereits wiederholt für eine solche Gemeinschaftsaufgabe und für eine Verfassungsänderung stark gemacht. Auch in Sachen Elementarschaden-Versicherung sehen die Länder den Bund am Zug. Sie verabschiedeten in der Bundesratssitzung am vergangenen Freitag erneut eine Entschließung, mit der sie die Bundesregierung aufforderten, einen geeigneten Vorschlag für die Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden zu unterbreiten (Drucksache 288/24). Ziel sei, das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Eine vergleichbare Aufforderung hatte die Länderkammer bereits im April 2023 an die Bundesregierung überstellt (wir haben berichtet).  Vor allem die FDP steht dem Vorhaben ablehnend gegenüber. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat nun einen Alternativvorschlag ins Gespräch gebracht: Danach sollen Versicherer verpflichtet werden, Eigentümern eine Elementarschadenversicherung anzubieten.

Die von den jüngsten schweren Überflutungen Betroffenen in Baden-Württemberg, Bayern und Saarland unterstützen die drei Länder mit sogenannten Katastrophenerlassen der Finanzverwaltungen. Sie beinhalten unter anderem steuerliche Maßnahmen wie die Anpassung von Vorauszahlungen oder den Aufschub von Vollstreckungen.

Unterdessen haben der Deutsche Naturschutzring (DNR) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in einem 10-Punkte-Papier für eine „konsequente Hochwasser- und Gewässerschutzpolitik sowie eine deutliche Stärkung von Klimaanpassung und natürlichem Klimaschutz“ vorgelegt. Sie empfehlen unter anderem, den Wasserrückhalt in der Fläche zu verbessern und die Flächenversiegelung zu stoppen. Durch die Verbindung mit Auenflächen könnten diese als natürliche Rückhalteräume genutzt werden.

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Expertenrat: Nationale Klimaziele für 2030 werden nicht erreicht

Mit seinem 130-seitigen Gutachten widerspricht der Expertenrat die Vorausberechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) (wir haben berichtet). Die Behörde war im März zu dem Ergebnis gekommen, dass die nationalen Klimaziele erreicht werden könnten. Nach Einschätzung des Expertenrates wurden dabei jedoch die vorausberechneten Emissionen – auch bei Gebäuden – unterschätzt. Zudem basierten die UBA-Berechnungen auf zu günstigen Annahmen. Die Kürzungen beim Klima- und Transformationsfonds im letzten Quartal des Jahres 2023 seien nicht berücksichtigt worden, die CO2-Zertifikatspreise seien niedriger ausgefallen als ursprünglich erwartet.

Der Expertenrat empfiehlt, unverzüglich mit der Erstellung von weiteren Maßnahmen zu beginnen, um die Einhaltung der Summe der Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2021 bis 2030 sowie der europäischen Emissionsobergrenzen sicherzustellen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Stefan Wenzel, betonte, das Ministerium nehme die Einschätzungen des Expertenrates sehr ernst, insbesondere die Hinweise des Rates zur Haushaltslage des Bundes. „Der Expertenrat verweist darauf, dass es bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen darauf ankommt, weitere Kürzungen bei den zentralen, klimaschutzpolitisch bedeutsamen Maßnahmen zu vermeiden. Dies ist gerade für den Aufbau kohlenstofffreier Wärmenetze und klimafreundlicher Heizungen unerlässlich“, betonte Wenzel. „Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, weiteren vereinfachten Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bundesimmissionsschutzgesetz und dem Gesetz zum Geothermieausbau bereitet die Bundesregierung daher aktuell weitere Schritte vor, um die Energie- und die Wärmewende noch stärker zu forcieren.“

Auf Antrag der CDU/SU-Fraktion fand im Bundestag eine Aktuelle Stunde zum Klimaschutz statt. In der engagierten Diskussion warfen Oppositionsvertreter der Bundesregierung vor, dass der Klimaschutz keine Priorität im Haushalt habe. Ursache für die Klimalücke sei, dass es Unsicherheiten bei den Förderanträgen gebe und zu viele Projekte verschoben worden seien. Vertreter der Regierungsparteien sehen die Wurzeln für die Lücken im Klimaschutz in früheren Zeiten, beispielsweise im verzögerten Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Das Gutachten zur Prüfung der Treibhausgas-Projektionsdaten 2024 ist hier hinterlegt.

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