Archiv für Mai 2024

Bundestag und Bundesrat beschließen Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes

In der Gesetzesbegründung wird darauf verwiesen, dass nach wie vor volle Transparenz über die Klimaschutzerfolge in den Sektoren gewährleistet sei. Anders als bislang solle der Fokus jedoch nicht auf Zielverfehlungen liegen. Ziel sei, die Treibhausgasemissionen dort zu mindern, wo es die größten Einsparpotentiale gibt. Mit der KSG-Novelle wird auch die Stellung des Expertenrates für Klimafragen gestärkt. Als zentrales Klimaziel gilt weiterhin: Bis 2045 soll Deutschland weitgehend treibhausgasneutral sein. Bis 2030 soll das Etappenziel der Reduktion um 65 Prozent erreicht werden.

Der Änderung des Klimaschutzgesetzes waren monatelange Debatten vorausgegangen. Einen Tag vor der Bundestagsabstimmung hatte das Bundesverfassungsgericht den Antrag des Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann (CDU) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Er wollte erreichen, dass das Gericht die zweite und dritte Lesung im Bundestag sowie die Abstimmung untersagt.

Ergänzend verabschiedete der Bundesrat eine Entschließung (Drucksache 199/24). Darin fordern die Länder eine Nachsteuerungspflicht, sobald absehbar sein, dass die Klimaziele verfehlt werden.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

VDIV startet Umfrage zu WEG-Versammlungszeiten

In der Rechtsprechung zur Durchführung von WEG-Versammlungen wird der Minderheitenschutz oft als Kernargument angeführt.  Eigentümer sollen in der Lage sein müssen, an einer Versammlung teilzunehmen. Dies soll nicht durch eine Uhrzeit eingegrenzt werden dürfen. Hier wird quasi ausschließlich aus Sicht der Eigentümerrechte argumentiert. Ob von Eigentümern ein Entgegenkommen verlangt werden kann, das Marktumfeld, veränderte Arbeitszeiten oder die Frage, ob WEG-Verwalter/innen für Versammlungen in den Abendstunden zu finden sind, wird nicht problematisiert.

Damit sich andere Uhrzeiten flächendeckend durchsetzen, müsste also eine Verschiebung der Üblichkeit erreicht werden. Der VDIV Deutschland als Spitzenverband der Branche nimmt sich daher dieses Themas an, da uns die Zukunft unserer Unternehmen wichtig ist. Gemeinsam wollen wir perspektivisch erreichen, dass die Rechtsprechung die Praxis zur Kenntnis nimmt.

Bitte nehmen Sie daher an der kurzen Umfrage teil. Ihre Antworten werden anonymisiert erhoben und ausgewertet. Die Ergebnisse werden zeitnah hier veröffentlicht.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular