Archiv für Mai 2024

Jetzt mit Musteranschreiben: Aktualisierte Handlungsempfehlung zum GEG

Insbesondere die spezifischen Vorschriften für Etagenheizungen oder Einzelraumfeuerungsanlagen haben Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Immobilienverwaltungen vor erhebliche praktische Probleme sowohl in der Kommunikation als auch konkreten Umsetzung im Objekt gestellt. Die Handlungsempfehlung wurde nun um ein Muster für einen Beschlussantrag zu § 71n Abs. 6 GEG – Beibehaltung von Gasetagenheizungen – ergänzt. Außerdem wurden Musteranschreiben an Schornsteinfeger sowie Sondereigentümer zur Einholung der Informationen zu Etagenheizungen gemäß § 71n Abs. 1 und 2 GEG inklusive Fragebogen aufgenommen.

Da die Auslegung des GEG nicht immer zu eindeutigen Ergebnissen führt, waren einige Aktualisierungen der Handlungsempfehlung nötig bzw. es wurden Empfehlungen ergänzt (z. B. Fristbeginn bei Gasetagenheizungen, Ziffer 7 a)). Der VDIV empfiehlt daher, die jeweilige aktualisierte Handlungsempfehlung auf Änderungen durchzusehen – diese sind farblich kenntlich gemacht.

Die aktualisierte Handlungsempfehlung kann unter vdiv.de/publikationen abgerufen werden. Für Mitgliedsunternehmen ist diese kostenfrei. Ebenfalls online finden sich neu FAQ zum geänderten Gebäudeenergiegesetz (GEG), die einige der aktuell in der Beratungspraxis der Mitglieder häufig gestellten Fragen kurz beantworten und als Ergänzung zur Handlungsempfehlung dienen. Diese werden bei Bedarf ebenfalls fortlaufend ergänzt.

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Solarpaket I: Unpraktikabel für 26 Prozent des Wohnungsbestandes – Millionen Bundesbürger betroffen

Die Förderung des Solarstromausbaus ist ein wichtiger Schritt für den Erfolg der Klimawende. Es ist daher sinnvoll, Regelungen zu entwickeln, die die Versorgung von Gebäuden mit Solarstrom fördern. Die geplanten Erleichterungen zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und Balkonen gemäß dem Solarpaket I stoßen jedoch in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) auf Hindernisse, die eine zeitnahe Umsetzung verhindern. Dadurch bleiben etwa 26 Prozent des Wohnungsbestandes von dieser Möglichkeit ausgeschlossen, was Millionen von Bundesbürgern weiterhin von günstigerer Energieversorgung benachteiligt.

Jede Installation, sei es ein Steckersolargerät oder eine PV-Anlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses, erfordert einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Sowohl das Dach als auch Balkone oder Fassaden sind Teil des gemeinschaftlichen Eigentums, was zu einem zentralen Problem führt. Zum Beispiel können Balkonkraftwerke gemäß geltendem Wohnungseigentumsrecht ohne besondere Begründung abgelehnt werden. Dies würde sich erst ändern, wenn sie als privilegierte Maßnahme gemäß § 20 WEG eingestuft werden.

Dies gestaltet sich jedoch als langwierig und kompliziert, insbesondere aufgrund der traditionellen jährlichen Präsenz-Eigentümerversammlung, die als Entscheidungsgremium fungiert.

Eine potenzielle Lösung bietet die Einführung virtueller Eigentümerversammlungen, die eine unterjährige, praktikable und preiswerte Versammlungsform darstellen würde. Derzeit berät der Rechtsausschuss, ob und wie es zu einer Umsetzung kommen kann. Im Hinblick auf ein eine gerechte und effiziente Energieversorgung und zur Verhinderung von „Standortnachteilen“ für WEG wäre eine zeitnahe Lösung angebracht.

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