Archiv für April 2024

So leicht wie möglich: Registrierung von Balkonkraftwerken

Die Bundesnetzagentur verwies zugleich auf den hohen Anteil von Steckersolargeräten. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen installiert und im MaStR registriert, darunter 300.000 Balkonkraftwerke. „Das zeigt, dass die Energiewende in der breiten Bevölkerung angekommen ist. Deshalb ist eine vereinfachte und praxisgerechte Möglichkeit der Registrierung dieser Anlagen unerlässlich“, heißt es in einer Mitteilung.

Bislang mussten Betreiber bei der Registrierung rund 20 Angaben machen. Seit April sind neben den Angaben zur Person nur noch fünf Angaben erforderlich. Zudem bietet die Behörde nun einen vereinfachten Registrierungsassistenten für steckerfertige Solaranlagen. Privatpersonen beginnen die Anmeldung auf der ersten Seite des Webportals und werden dann durch alle Formularseiten geführt. Weiter Informationen gibt es hier.

Derzeit berät der Bundestag über ein Gesetzespaket zur Beschleunigung des Solarzubaus. Dies sieht weitere Erleichterungen vor. Unter anderem soll künftig keine Anmeldung mehr beim Netzbetreiber erforderlich sein. Vielmehr wird die Bundesnetzagentur den zuständigen Netzbetreiber automatisch über das neue an sein Netz angeschlossene Balkonkraftwerk informieren.

Steckersolargeräte sollen laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung als privilegierte Maßnahme ins Wohnungseigentumsgesetz aufgenommen werden – genauso wie die Option, virtuelle Eigentümerversammlungen durchzuführen. „Der Entwurf liegt seit fast einem Jahr vor – und immer wieder auf Eis. Es wird Zeit, dass er endlich verabschiedet wird. Eigentümergemeinschaften brauchen die Erleichterungen dringend“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. 

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KTF-Bericht: Fördermittel nur zu 56 Prozent abgerufen

Für die Förderung von energieeffizienten Gebäuden waren 16,9 Milliarden Euro vorgesehen. Nur 11,1 Milliarden Euro wurden abgerufen. Der Großteil (8,6 Milliarden Euro) betraf Einzelmaßnahmen. Die Minderausgaben erklärt der Bericht so: „Diese sind darauf zurückzuführen, dass sich größere systemische Sanierungsmaßnahmen verzögerten und beantragte Fördermittel nur teilweise abgerufen wurden.“ Auch seien Verlängerungsmöglichkeiten des Bewilligungszeitraums genutzt worden, so dass sich ein Teil der für 2023 erwarteten Auszahlungen in die Folgejahre verlagere.

Drastisch fiel die Unterschreitung bei der Förderung der seriellen Sanierung aus: Mehr als 127 Millionen Euro waren geplant, knapp 8 Millionen wurden ausgezahlt. Auch die Förderung von Maßnahmen zur energetischen Stadtsanierung blieb mit gut 20 Millionen weit unter den geplanten 70 Millionen Euro.

Den Minderausgaben für Sanierungen standen Überschreitungen in anderen Programmen gegenüber. So fielen die Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener Fahrzeuge mit 2,6 Milliarden höher aus als geplant (2,1 Milliarden). Die Betreiber von Kohlekraftwerken riefen mit 734 Millionen Euro 45 Prozent mehr Ausgleichszahlungen ab als erwartet (505 Millionen).

Gemäß dem Wirtschaftsplan 2024 sind im Haushaltsjahr 2024 Programmausgaben des KTF in Höhe von 49,1 Milliarden Euro vorgesehen. Mit 16,7 Milliarden Euro ist die BEG 2024 die größte Ausgabenposition.

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