Im Interview betonte der Justizminister, die hohen Baukosten lägen auch an den hohen Baustandards. Abstriche seien bei den Komfortstandards möglich, bei Brandschutz, Standsicherheit und Gesundheitsschutz hingegen dürfe es keine Nachlässigkeit geben. Weniger Kompliziertheit und mehr Flexibilität verspricht der von der Bundesarchitektenkammer favorisierte „Gebäudetyp E“ – E wie einfach und E wie experimentell. Die Idee ist: Die Schutzziele der Bauordnung – Standsicherheit, Brandschutz, gesunde Lebensverhältnisse und Umweltschutz – werden nicht berührt. Alles andere soll jedoch zwischen Bauherrn und Architekten gestaltet und vertraglich fixiert werden können. Voraussetzung für die Einführung eines solchen Standards ist eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort müsste rechtssicher festgeschrieben werden, dass es nicht per se ein Mangel ist, wenn bei Vereinbarung des Gebäudetyps E die technischen Baubestimmungen sowie weitere anerkannte Regeln der Technik nicht oder nicht in Gänze eingehalten werden. Eine solche Regelung würde für Planer und ausführende Betriebe das Haftungsproblem lösen. Die Bundesregierung hatte beim Wohngipfel im vergangenen September Leitlinien für den Gebäudetyp E bis zum Jahresende 2023 angekündigt.
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