Archiv für März 2024

VDIV-Umfrage belegt das Potenzial KI-basierter Anwendungen

Bereits heute nutzen knapp ein Viertel (22,2 Prozent) der befragten Unternehmen KI-Tools in der Verwaltung. 45,1 Prozent der an der Umfrage teilnehmenden Unternehmen planen eine Anwendung in naher Zukunft. Von automatisierten Buchhaltungsvorgängen bis zur Vorhersage von Markttrends bietet KI einen breiten Anwendungsbereich. Damit verbunden sind Effizienz- und Rentabilitätssteigerungen. Am häufigsten wird KI derzeit in der Kundenkommunikation (55,4 Prozent der Anwender) eingesetzt, gefolgt von Objektbeschreibungen (32,6 Prozent der Anwender) und der Erstellung von Content für Social-Media-Beiträge und E-Mail-Kampagnen (21,7 Prozent der Anwender).

Unternehmen, die KI einsetzen, sammelten dabei zu 84,9 Prozent positive oder überwiegend positive Erfahrungen. Allerdings wurden von diesen Verwaltungsunternehmen auch die Integration in bestehende Systeme (63,0 Prozent) und technische Herausforderungen (40,2 Prozent) als größte Hürden empfunden. Unter allen Teilnehmenden sind sich 55,1 Prozent sicher, dass KI Ressourcen freisetzt, 52,3 Prozent glauben, dass sie helfen kann, das Fachkräfteproblem zu lösen.

“KI ist ein vielversprechendes Instrument, um Potenziale zu heben und dem Fachkräftemangel zu begegnen. Allerdings gilt es noch Vorurteile abzubauen und für die neuen Technologien zu werben. KI wird dabei immer nur ein ergänzendes Element im Immobilienmanagement sein, gleichwohl mit zunehmender Bedeutung”, sagt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland anlässlich der Vorstellung der Ergebnisse des Verwalter-Monitors.

Zum Hintergrund:

Der Verwalter-Monitor: KI in der Immobilienverwaltung wurde vom 16. Januar bis zum 11. Februar 2024 als reine Online-Befragung durchgeführt. Insgesamt nahmen daran 419 Immobilienverwaltungen teil. Weitere Informationen und die detaillierte Auswertung finden Sie unter https://vdiv.de/immobilienverwaltung/verwalter-monitor.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Praxishandbuch zur Zertifizierung vergriffen: 2. Auflage erscheint im Sommer

Nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz gehört laut § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG ab 1. Dezember 2023 (§ 48 Abs.4 WEG) zur ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Die Zertifizierung des Verwalters in der jetzigen Form betrifft damit nur den Bereich der WEG-Verwaltung. Als zertifizierter Verwalter darf sich nach § 26a Abs. 1 WEG danach nur bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

Bei diesem Nachweis unterstützt der VDIV Deutschland mit dem Praxishandbuch. Die Erstauflage ist nun vergriffen, sodass für den Sommer 2024 eine neue überarbeitete Auflage geplant ist. 

Wir halten Sie hier auf dem Laufenden. Weitere Infos zur Zertifizierung von Immobilienverwaltern können Sie hier finden. 

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

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