Im Klimaschutzgesetz (KSG) ist das Ziel formuliert: Die THG-Emissionen sollen bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent verringert werden. Zu Beginn der Legislaturperiode ging das Umweltbundesamt noch davon aus, dass dieses Klimaziel von 1.100 Millionen Tonnen Treibhausgas überschritten werde. Den aktuellen Projektionen zufolge wird diese Lücke geschlossen – „wenn wir weiter so ambitioniert am Klimaschutz arbeiten“, so Messner. Den Rückgang der Emissionen führt er vor allem auf den geringeren Einsatz fossiler Brennstoffe und den erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien, die negative konjunkturelle Entwicklung in der Industrie sowie die gesunkene Energienachfrage und Energieeinsparungen zurück.
Im Gebäudesektor konnten die Emissionen im Jahr 2023 um 8,3 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente im Vergleich zum Vorjahr auf rund 102 Millionen Tonnen verringert werden. Das entspricht einem Minus von 7,5 Prozent. Damit überschreitet der Sektor die nach dem Klimaschutzgesetz erlaubte Jahresemissionsmenge um rund 1,2 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente. Neben den Energieeinsparungen aufgrund der milden Witterungsbedingungen in den Wintermonaten 2023 und den höheren Verbraucherpreisen wirkt sich der Zubau an Wärmepumpen positiv auf die Emissionsentwicklung im Gebäudebereich aus, so das Umweltbundesamt. Auch im Verkehrssektor lagen die Emissionen trotz einem leichten Rückgang um 1,2 Prozent mit rund 146 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente deutlich über den zulässigen Werten. „Die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges weisen eine Übererfüllung auf. Die Sektoren Verkehr und vor allem Gebäude zeigen eine gegenüber den früheren Projektionen verbesserte Entwicklung. Allerdings verfehlen sie ihre bisherigen Sektorziele“, so die Einordnung des Bundeswirtschaftsministeriums. „Da die Emissionen im Verkehr und in Gebäuden maßgeblich sind für die EU-Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR), bedeutet dies auch, dass Deutschland hier seine Ziele bis 2030 ohne weitere Maßnahmen verfehlen könnte.“
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