Archiv für März 2024

Weniger Bürokratie, mehr Bauland und mehr Unterstützung für bezahlbaren Wohnungsbau nötig

„Wir brauchen weniger Bürokratie und lähmende Komplexität im Wohnungsbau. Mehr Bauland ist notwendig und konkret auch der neue Paragraph 246-E im Baugesetzbuch“, sagt Axel Gedaschko, BID-Vorsitzender und Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich des Jahresempfangs der BID, dem für die Verwalterbranche der VDIV angehört. Dringend notwendig sei zudem eine Erhöhung und Verstetigung der Zinssubvention für den bezahlbaren Wohnungsbau. Die Kosten dafür werden durch Steuermehreinnahmen infolge von mehr Wohnungsbau mehr als kompensiert. Beim Zinsförderprogramm komme es insbesondere auf Langfristigkeit und Verlässlichkeit an, damit dringend notwendige Planungssicherheit wiederhergestellt werden kann. Zusätzlich seien auch steuerliche Erleichterungen in Form einer erhöhten degressiven AfA notwendig.

In einer Runde mit Unternehmerinnen und Unternehmern aus der Praxis der Immobilienwirtschaft erläuterten diese aus Ihrer speziellen Sicht, unter anderem wo es beim Wohnungsbau hakt und was sich dringend ändern muss:

Maria Teresa Dreo-Tempsch, Marktvorständin der Berlin Hyp: „Regulierung darf politische Ziele wie die Schaffung bezahlbaren Wohnens nicht konterkarieren. Nicht zielführende Maßnahmen gehören auf den Wirkungsprüfstand.“

Sylvia Pruß, Inhaberin der Pruß Hausverwaltung e. K. und Vizepräsidentin des VDIV Deutschland: „Der Fachkräftemangel in der Immobilienwirtschaft droht die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben z. B. hinsichtlich der Klimaschutz-Ziele zu behindern und wird die Suche nach professionellen Verwaltungen für kleinere Gemeinschaften deutlich erschweren. Das wiederum gefährdet den Erhalt von Wohnraum im Bestand. Umso wichtiger wäre es, Förderprogramme dauerhaft bereit zu stellen und die virtuelle Eigentümerversammlung endlich auf den Weg zu bringen.“

Jörg Franzen, Vorstand GESOBAU AG: „ Wir stellen uns den Herausforderungen aber, um die Klimaziele zu erreichen,  sind verlässliche Rahmenbedingungen unabdingbar: Neben beständigen politischen Vorgaben und Zielen sowie einer kommunalen Wärmeplanung – je früher, desto besser – bedarf es auch passgenauer KfW-Förderprogramme. Ergänzt um ein stabiles Mietrecht, das auch die Einnahmenseite sicherstellt. Ist das gegeben können wir diese Mammutaufgabe gemeinsam meistern.“

Ingo Malter, Geschäftsführer der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH: „Nachhaltig, robust und gesund bauen und wohnen – das geht mit altbewährten Techniken und Materialien sehr gut. Der technische Overkill im Wohnungsbau muss grundsätzlich überdacht werden.“

Tim Obermann, Niederlassungsleiter Berlin der Pandion Real Estate GmbH: „Die Ausgestaltung der Sozialpolitik und die Bereitstellung von Sozialwohnungen liegen vornehmlich in der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und somit dem Staat. Selbstverständlich leisten wir unseren Beitrag, indem wir geförderten Wohnungsbau, Kindertagesstätten und öffentliche Nutzflächen in unsere Quartiersentwicklungen integrieren.“

Enrico Roth, Geschäftsführender Gesellschafter der Bau- GmbH Roth, Berlin: „Damit sich wieder mehr Menschen ein Eigenheim leisten können, muss das Bauen einfacher und kostengünstiger werden. Die Immobilienunternehmen benötigen dafür verlässliche politische Rahmenbedingungen, Sicherheit bei der Förderung und eine drastische Entschlackung der Bauvorschriften. Beim Bau eines Einfamilienhauses sind rund 3.300 gesetzliche Regelungen und Vorschriften zu berücksichtigen. Aktuell fesselt uns die Bürokratie.“

In der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland arbeiten die Verbände BFW, GdW, IVD, VDIV, vdp und ZIA zusammen, um mit gebündelten Kräften gemeinsam inhaltliche Positionen effektiver in der Öffentlichkeit zu vertreten. Mit der BID steht der Politik und anderen Wirtschaftszweigen sowie weiteren Verbänden ein unterstützender und durchsetzungsfähiger immobilienwirtschaftlicher Partner zur Seite. Weitere Informationen über die BID finden Sie im Internet unter www.bid.info

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Bundesregierung verzögert Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch Ausbleiben der Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Gebäuden mit Gasetagenheizungen müssen deutlich länger auf ihren Förderstart warten als Besitzer von Einfamilienhäusern. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gab bekannt, dass der vorgesehene Antragsstart am 27. Februar 2024 nun nur noch für Besitzer von Einfamilienhäusern gilt. Dies führt zu Unsicherheit und Verzögerungen für WEG-Mitglieder, deren Entscheidungsfindungsprozess bereits komplex ist.

Nach offiziellen Informationen der KfW können Eigentümer von Mehrfamilienhäusern (einschließlich WEG) voraussichtlich erst ab Mai 2024 einen Antrag stellen, sofern die Maßnahme das Gemeinschaftseigentum betrifft. Für Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in WEG ist der voraussichtliche Antragsstart erst ab August 2024 möglich, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.

Dies bedeutet eine Benachteiligung für Gebäude mit Etagenheizungen, von denen rund 7 Prozent in Deutschland betroffen sind. Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV, betont die fehlende Planungssicherheit und kritisiert die unterschiedlichen Startzeitpunkte als komplizierend für den Heizungstausch.

Fatal für WEG, da hier ohnehin der Weg der Entscheidungsfindung langwierig und kompliziert ist. Daher stellt der verspätete Antragsstart ein Problem dar. Damit WEG schnell eine Entscheidung treffen können, wäre die gesetzliche Möglichkeit zur virtuellen Eigentümerversammlung hilfreich, die gerade im Bundestag behandelt wird.

Diese Verzögerung hat direkte Auswirkungen auf die energetische Sanierung und die Fortschritte in Richtung einer nachhaltigeren Gebäudeinfrastruktur. Die Bundesregierung untergräbt damit die Akzeptanz der Wärmewende, indem sie die Umsetzung verzögert und die Planbarkeit der Förderung erneut nicht gegeben ist. Obwohl die Maßnahme sofort in Auftrag gegeben werden kann, bleibt die Förderung rückwirkend beantragt und unterliegt der Verfügbarkeit der Mittel – auf die kein Anspruch besteht.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular