Das Grunderwerbsteueraufkommen betrug in der ersten Hälfte des vergangenen Jahres rund 6,3 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2022 hatten die Länder 9,5 Milliarden Euro eingenommen, im zweiten 7,7 Milliarden.
Pro Kopf beliefen sich die Einnahmen im ersten Halbjahr 2023 im bundesweiten Durchschnitt auf 74,56 Euro. Die Stadtstaaten Berlin (Steuersatz 6,0 Prozent) und Hamburg (Steuersatz 5,5 Prozent) erzielten mit 141,83 bzw. 110,22 Euro pro Einwohner die höchsten Einnahmen. Spitzenreiter unter den Flächenländern war Brandenburg (Steuersatz 6,5 Prozent) mit 103,38 Euro pro Einwohner.
Die Höhe der Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer hängt von dem jeweiligen Steuersatz des Bundeslandes, der Zahl der Verkäufe und der Höhe des Kaufpreises ab. Den Rückgang der Kaufpreise für Wohnungen und Häuser im ersten Halbjahr 2023 beziffert die Behörde mit minus 8,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Auch der durchschnittliche Kaufwert für private und gewerbliche Bauflächen lag in der ersten Hälfte des vergangenen Jahres mit 122,13 Euro pro Quadratmeter deutlich unter dem Wert in 2022 (141,58 Euro). Die Zahl der Kauffälle hat sich von 33.800 auf 16.700 etwa halbiert, so das Statistische Bundesamt.
Nach vorläufigen Ergebnissen der Behörde wurde im Jahr 2023 der Bau von 260.100 Wohnungen genehmigt (2022: 354.200). Das entspricht einem Rückgang von 26,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr und dem niedrigsten Stand seit 2012 (241.100). Die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr war in 2023 in allen Monaten negativ. In den Monaten April, Juli und August betrugen die Rückgänge sogar mehr als 30 Prozent. Das Statistische Bundesamt hat auch eine Auswertung nach Antragstellern vorgelegt: Besonders stark sank die Zahl der Baugenehmigungen für Privatpersonen (minus 42,2 Prozent). Bei Unternehmen und der öffentlichen Hand fiel der Rückgang mit 20,3 und 12,1 Prozent dagegen unterdurchschnittlich aus.
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