Archiv für Februar 2024

Jede dritte inserierte Wohnimmobilie in den Effizienzklassen F, G und H

Unter den Einfamilienhäusern hatten 50,4 Prozent eine der niedrigsten Klassen F, G und H. 20,0 Prozent der angebotenen Immobilien in diesem Segment wiesen sogar nur Effizienzklasse H auf. Im Wohnungsangebot ist der energetische Standard wesentlich besser. Hier hatten nur 14,1 Prozent der Angebote eine Effizienzklasse schlechter als E. Die höchsten Effizienzansprüche der Klasse A+ erfüllten 3,1 Prozent der angebotenen Häuser und 2,1 Prozent der Wohnungen. Auch Angebote der Klasse A sind mit 3,8 und 3,0 Prozent eher selten.

In strukturschwachen ländlichen Regionen ist der Sanierungsbedarf insgesamt besonders hoch. Im rheinland-pfälzischen Landkreis Vulkaneifel und im Landkreis Kronach im Norden Bayerns betrug der Anteil der Wohnimmobilien mit Effizienzklasse F, G oder H im vergangenen Jahr jeweils 76,1 Prozent. In Rostock hingegen finden sich nur 7,9 Prozent der inserierten Immobilien in diesen Klassen. Zu ähnlichen Ergebnissen kam jüngst auch die Online-Datenbank Geomap (wir haben berichtet)

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Grundsteuer-Reform: Mehr als eine Millionen Erklärungen fehlen

Danach fehlten in Niedersachsen und Baden-Württemberg bis Mitte Januar jeweils noch rund 250.000 Erklärungen, in Brandenburg rund 150.000. In Bayern standen zum Jahreswechsel rund 300.000 Erklärungen aus, in Rheinland-Pfalz 245.000 und in Thüringen etwa 100.000. Mehrere Finanzressorts wiesen gegenüber dpa darauf hin, dass die Zahl der fehlenden Erklärungen noch größer sein könnte, da manche mehrfach eingingen. Eigentümer müssten mit Verspätungszuschlägen rechnen, sofern sie ihre Angaben nicht einreichten.

Mancherorts werden die Angaben nun geschätzt, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen. Dort waren etwa 94 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen, mehr als fünf Prozent wurden zudem bislang von den Behörden geschätzt, so die Oberfinanzdirektion mitteilte. Für insgesamt 99,4 Prozent aller Grundstücke seien Bescheide erteilt worden.

Die Abgabefrist war ursprünglich für Ende Oktober 2022 festgesetzt werden, jedoch wegen des schleppenden Rücklaufs in nahezu allen Bundesländern bis Ende Januar 2023 verlängert worden, in Bayern sogar bis Ende April 2023. In vielen Ländern hatten die Behörden nachfolgend Erinnerungsschreiben an die Säumigen versandt.

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